Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
Trägt eine Weihnachtsfeier den Charakter einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung, dann steht sie grundsätzlich auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der Beendigung der Betriebsveranstaltung endet auch der Unfallversicherungsschutz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103470Dokumentnummer
JJR_19960312_OGH0002_010OBS00246_9500000_001