RS OGH 1996/3/12 10ObS246/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1996
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Norm

ASVG §175 Abs1
B-KUVG §90 Abs1

Rechtssatz

Trägt eine Weihnachtsfeier den Charakter einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung, dann steht sie grundsätzlich auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der Beendigung der Betriebsveranstaltung endet auch der Unfallversicherungsschutz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103470

Dokumentnummer

JJR_19960312_OGH0002_010OBS00246_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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