RS OGH 1995/2/28 10ObS208/94

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Norm

B-KUVG §90 Abs1

Rechtssatz

Daß der Kläger die im dienstlichen Interesse liegende Vorbereitung der Schulveranstaltung nicht an einem Schultag sondern an einem schulfreien Tag durchführte, kann den Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis als Landeslehrer nicht beeinträchtigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086029

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_010OBS00208_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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