Norm
B-KUVG §90 Abs1Rechtssatz
Daß der Kläger die im dienstlichen Interesse liegende Vorbereitung der Schulveranstaltung nicht an einem Schultag sondern an einem schulfreien Tag durchführte, kann den Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis als Landeslehrer nicht beeinträchtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086029Dokumentnummer
JJR_19950228_OGH0002_010OBS00208_9400000_001