Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 331-342 von 342

RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0678

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer Verurteilung gem § 8 Abs 3 WaffG 1996 erübrigt sich eine weitere Prüfung der Verläßlichkeit iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997200678.X01 Im RIS seit 18.02.2002 Zulet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1998

RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0678

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Wertung einer Person als "verläßlich" iSd WaffG 1996 ist ihre gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge zu fassen, weil der Begriff der Verläßlichkeit den Ausdruck ihrer Wesenheit, nicht aber ein Werturteil über ihr Tun und Lassen im Einzelfall ist. Bestimmte Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften einer Person könne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1998

RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0678

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: Eine wenngleich wegen eines nicht in § 8 Abs 3 WaffG 1996 aufgezählten Deliktes erfolgte Verurteilung des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde verpflichtet zwar die Behörde gemäß § 25 Abs 2 WaffG 1996 zur Überprüfung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit des Betreffenden.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1998

RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0678

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die zu § 6 Abs 1 WaffG, BGBl 1986/443, ergangene Rsp des VwGH ist angesichts des inhaltlich gleichlautenden § 8 WaffG 1996 weiterhin relevant. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997200678.X03 Im RIS seit 18.02.2002 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1998

RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0678

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck des WaffG 1996 bei der Prüfung der Verläßlichkeit ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 26.7.1995, 94/20/0874). Die solcherart anzustellende Verhaltensprognose kann dabei bereits auf der Grundlage... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1998

RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0678

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §153;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz: Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (hier: Verbrechen der Untreue nach § 153 StGB), das nicht unter die in § 8 Abs 3 WaffG 1996 angeführten Tatbestände fällt, reicht für sich allein nach dem WaffG 1996 (wie auch schon nach § 6 WaffG, BGBl 1986/443) nicht aus, die waffenrechtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/28 96/01/0640

Mit seiner beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg erhobenen Beschwerde vom 24. Mai 1995 begehrte der Beschwerdeführer die Feststellung, er sei am 16. April 1995 dadurch, daß ihm zwei namentlich genannte Beamte des Gendarmeriepostens St. Michael im Lungau nach erfolgter Anhaltung seines PKW dreimal nachgeschossen hätten, wodurch sein Fahrzeug schwer beschädigt und er in seiner körperlichen Sicherheit gefährdet worden sei, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: Beim In-Anschlag-bringen einer Pistole handelt es sich, anders als bei Abgabe eines Warnschusses, um keine ausdrückliche Androhung des Waffengebrauchs. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996010640.X02 Im RIS seit 18.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: ISd § 8 Abs 1 WaffGG darf zwischen Androhung und eventueller Ausführung des Waffengebrauches nur ein möglichst kurzer Zeitraum liegen, sodaß auf die Mißachtung der Androhung des Waffengebrauches dessen Ausführung prompt folgen kann. Keineswegs kann es ausreichend sein, den lebensgefährdenden Waffengebrauch schon zu e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die feststellende Ankündigung der einschreitenden Beamten, von der Waffe Gebrauch zu machen, falls der Lenker des PKW flüchte (hier: davonfahren, um sich auf diese Weise einem Alkoholtest zu entziehen), stellt mangels Vorliegens der Voraussetzungen gem § 7 WaffGG zu dieser Zeit keine gesetzmäßige Androhung eines lebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/01 Sicherheitsrecht
Norm: StGB §3;WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine Notwehrsituation die zum Schußwaffengebrauch berechtigt, besteht auf Seiten einer Person, auf die ein Fahrzeuglenker zufährt, nicht, wenn sie sich durch einen Sprung zur Seite retten kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996010640.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: Wenn auch mit dem Gebrauch einer Schußwaffe gegen eine Person im Regelfall immer Lebensgefahr verbunden ist, kann dies bei Schüssen gegen einen PKW, in dem sich der Lenker befindet, nicht ohne weiteres gesagt werden. Zur Beurteilung des Vorliegens eines lebensgefährdenden Waffengebrauches sind Feststellungen über Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

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