Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien, Administrationsbüro, jeweils vom 16. Oktober 1995, mit denen dem Beschwerdeführer der ihm ausgestellte Waffenpaß sowie die Waffenbesitzkarte entzogen worden waren, keine Folge. Begründend führte sie nach Verweis auf die gebilligte Rechtsmeinung der Behörde erster Instanz folgendes aus: "Anläßlich einer in der Wohnung des Berufungswerbers in G ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §31 Abs2;
Rechtssatz: Die zugunsten der befugten Gewerbetreibenden (und der bei ihnen beschäftigten Personen) vorgesehenen Ausnahmebestimmungen des § 31 Abs 2 WaffG beziehen sich auf den Erwerb, den Besitz und die Einfuhr von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäfstätigkeit bilden, nicht aber auf jene, die sie außerhalb dieser Tätigkeit erwe... mehr lesen...