RS Vwgh 1997/12/11 96/20/0267

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Veröffentlicht am 11.12.1997
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §31 Abs2;

Rechtssatz

Die zugunsten der befugten Gewerbetreibenden (und der bei ihnen beschäftigten Personen) vorgesehenen Ausnahmebestimmungen des § 31 Abs 2 WaffG beziehen sich auf den Erwerb, den Besitz und die Einfuhr von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäfstätigkeit bilden, nicht aber auf jene, die sie außerhalb dieser Tätigkeit erwerben, besitzen, führen oder einführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200267.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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