Mit Bescheid vom 17. Februar 1989 wies die belangte Behörde die Anträge des Beschwerdeführers vom 6. und 28. Juli 1980 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Besitz von 6 näher bezeichneten vollautomatischen Waffen, und zwar von zwei Sturmgewehren, drei Maschinenpistolen und einem Fliegermaschinengewehr, gemäß §§ 7, 28a Abs. 2 und Abs. 5 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, in Verbindung mit § 28b leg. cit. und im Zusammenhalt mit der Verordnung der Bundesregierung betreffend ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1986 §28 Abs2;WaffG 1986 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/11/0099 E 27. März 1990
Rechtssatz: Ausf zur Ermessensübung nach § 28a Abs 2 iVm § 7 WaffG (Hinweis E 8.11.1988, 88/11/0227) (hier: Selbst veraltete vollautomatische Schußwaffen seien auf Grund ... mehr lesen...