Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-37 von 37

RS Vwgh 2000/9/21 99/20/0558

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13309900E3L E1910100010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: 31991L0477 Waffen-RL Art3;31991L0477 Waffen-RL Art5;B-VG Art130 Abs2;EURallg;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Ausdehnung des Berechtigungsumfanges der Waffenbesitzkarte auf mehr als zwei Faustfeuerwaffen steht im Ermessen der Behörde (Hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/7/23 99/20/0110

Die Beschwerdeführerin verfügt seit 10. Oktober 1996 über eine Waffenbesitzkarte für zwei Faustfeuerwaffen. Am 28. Jänner 1998 beantragte sie, ihre Befugnis zum Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auf eine Gesamtzahl von neun Waffen zu erhöhen und begründete dies mit aktiver "Sportschützentätigkeit mit genehmigungspflichtigen Waffen in neun Disziplinen". Mit Bescheid vom 22. Juni 1998 wies die Bundespolizeidirektion Wien als Behörde erster Instanz den Antrag gemäß § 23 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.07.1999

RS Vwgh 1999/7/23 99/20/0110

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Da die zum Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auszustellende Waffenbesitzkarte nicht nach der Verwendungsbestimmung der vom Inhaber der waffenrechtlichen Urkunde besessenen Waffe differenziert, setzt die Ausweitung einer schon bestehenden Berechtigung - vor Ausübung des den Behörden eing... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.07.1999

RS Vwgh 1999/7/23 99/20/0110

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Zur Lösung der Frage, ob und in welchem Umfang der ASt iSd § 23 Abs 2 WaffG 1996 zusätzlich (hier: mehr als die schon genehmigten vier) Schusswaffen zur Ausübung des Schießsports benötigt, hat sich die Behörde insbesondere damit auseinanderzusetzen, welche einzelnen Schießsportdisziplinen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.07.1999

RS Vwgh 1999/7/23 99/20/0110

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §19 Abs2 impl;WaffG 1996 §21;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Änderung des Wortlautes von BEI VORLIEGEN RÜCKSICHTSWÜRDIGER UMSTÄNDE KANN DER BESITZ EINER GRÖßEREN ANZAHL VON FAUSTFEUERWAFFEN ERLAUBT WERDEN in § 19 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1986 auf EINE GRÖßERE ANZAHL DARF NUR ERL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.07.1999

RS Vwgh 1999/7/23 99/20/0110

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Aus der Gleichsetzung der beiden Rechtfertigungsgründe Ausübung der Jagd oder des Schießsports gemäß § 23 Abs 2 dritter Satz WaffG 1996 lässt sich ableiten, dass für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges grundsätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren nicht Voraussetzung ist, weil dies einerseits bei der Ausübung der Jagd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.07.1999

RS Vwgh 1999/7/23 99/20/0110

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Da der Schießsport in der Regel bereits mit ein oder zwei Waffen ausgeübt werden kann, das Gesetz insbesondere für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges der Waffenbesitzkarte auch hierfür eine zusätzliche Rechtfertigung voraussetzt, müssen die über die Anzahl von zwei genehmigungspflichtigen Schusswaffen hinausgehenden Waffen (jew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.07.1999

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