Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 37

RS Vwgh 2011/3/17 2009/03/0157

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0241 E 28. März 2006 RS 2 Stammrechtssatz Wer einen Rechtfertigungsgrund im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG glaubhaft macht, hat initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen spricht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.2011

RS Vwgh 2011/3/17 2009/03/0157

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0558 E 21. September 2000 RS 1(Hier: ohne Klammerausdruck am Ende) Stammrechtssatz Gemäß § 23 Abs 2 dritter Satz WaffG 1996 gilt als Rechtfertigung im Sinne des § 23 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 für die Erweiterung der Waffenbesitzkarte für mehr als zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen insbesondere die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.2011

RS Vwgh 2011/3/17 2009/03/0157

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0110 E 23. Juli 1999 VwSlg 15200 A/1999 RS 4(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Da die zum Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auszustellende Waffenbesitzkarte nicht nach der Verwendungsbestimmung der vom Inhaber der waffenrechtlichen Urkunde besessenen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.2011

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/28 2005/03/0240

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte von 4 auf 10 Stück teilweise - Erweiterung der Waffenbesitzkarte von 4 auf 8 Stück - stattgegeben; der darüber hinausgehende Antrag wurde abgewiesen, da dafür keine Rechtfertigung im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG glaubhaft gemacht worden sei. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/28 2005/03/0168

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Oktober 2003, mit dem er einen Antrag vom 29. Mai 1998 auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte auf 9 Stück aufrechterhalten und darüber eine bescheidmäßige Absprache der Behörde begehrt hat, gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und dem Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Oktober 2003 auf Erweite... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/28 2005/03/0241

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte von zwei auf drei Stück stattgegeben und den darüber hinausgehenden Erweiterungsantrag auf insgesamt acht Stück genehmigungspflichtige Schusswaffen abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer Inhaber einer Waffenbesitzkarte für zwei genehmigungspflichtige... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2006

RS VwGH Erkenntnis 2006/03/28 2005/03/0240

Rechtssatz: Die Festsetzung einer über zwei hinausgehenden Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf, steht im Ermessen der Behörde (vgl das hg Erkenntnis vom 23. Juli 1999, Zl 99/20/0110, VwSlg 15200 A/1999). Schlagworte Ermessen VwRallg8 Ermessen besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Ermessen Im RIS seit 26.04.2006 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0241

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Wer einen Rechtfertigungsgrund im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG glaubhaft macht, hat initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen spricht. Es liegt daher nicht an der Behörde, jene
Gründe: nachzuweisen oder zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0241

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §21;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0110 E 23. Juli 1999 VwSlg 15200 A/1999 RS 3(hier nur die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Die Änderung des Wortlautes von BEI VORLIEGEN RÜCKSICHTSWÜRDIGER UMSTÄNDE KANN DER BESITZ EINER GRÖßEREN ANZAHL VON FAUSTFEU... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0168

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0067 E 6. September 2005 RS 2 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Es obliegt dem Antragsteller, der einen Rechtfertigungsgrund im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG 1996 glaubhaft zu mac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0168

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §21;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0240 E 28. März 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Festsetzung einer über zwei hinausgehenden Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen, die der Ber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0241

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde ist im Rahmen der Entscheidung über die Erweiterung der Waffenbesitzkarte auf mehr als zwei Stück genehmigungspflichtige Schusswaffen zu einer Ermessensentscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0240

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;WaffG 1996 §58 Abs2;
Rechtssatz: Für den Besitz von halbautomatischen Schusswaffen war auf Grund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs 2 WaffG die Angabe einer Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/6 2005/03/0067

Mit Bescheid vom 15. September 1999 bestätigte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 23. Dezember 1998, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für eine dritte genehmigungspflichtige Schusswaffe gemäß § 21 Abs 1 iVm § 22 Abs 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) abgewiesen (Spruchpunkt I) und dem Beschwerdeführer die am 2. März 1982 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 21 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.09.2005

RS Vwgh 2005/9/6 2005/03/0067

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die bloße Ausübung des Schießsports reicht noch nicht für eine Erweiterung des Berechtigungsumfangs der Waffenbesitzkarte, weil der Schießsport in der Regel bereits mit einer oder zwei Waffen ausgeübt werden kann, weshalb eine Rechtfertigung durch Ausübung des Schießsports nur dann vorliegen kan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.2005

RS Vwgh 2005/9/6 2005/03/0067

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Es obliegt dem Antragsteller, der einen Rechtfertigungsgrund im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG 1996 glaubhaft zu machen hat, initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen spricht; ihn trifft... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/7/22 2001/20/0350

Der Beschwerdeführer war Inhaber eines am 22. November 1988 ausgestellten Waffenpasses für eine genehmigungspflichtige Schusswaffe und einer am 15. April 1998 erteilten Waffenbesitzkarte für zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen. Dem Beschwerdeführer wurden diese waffenrechtlichen Urkunden mit den - jeweils wegen verspäteter Berufungseinbringung - rechtskräftig gewordenen erstinstanzlichen Bescheiden vom 15. April 1999 entzogen. Einem in der Folge eingebrachten Antrag auf (Neu)Auss... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.07.2004

RS Vwgh 2004/7/22 2001/20/0350

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0110 E 23. Juli 1999 RS 4 Stammrechtssatz Da die zum Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auszustellende Waffenbesitzkarte nicht nach der Verwendungsbestimmung der vom Inhaber der waffenrechtlichen Urkunde besessenen Waffe differenziert, setzt die Ausweitung eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.07.2004

RS Vwgh 2004/7/22 2001/20/0350

Index: L37351 Jagdabgabe BurgenlandL65001 Jagd Wild BurgenlandL65003 Jagd Wild Niederösterreich41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: JagdG Bgld 1988 §101 Abs1 Z1 litc;JagdG NÖ 1974 §95 Abs1 Z1;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die behördliche Genehmigung des vom Beschwerdeführer angestrebten Berechtigungsumfanges zum Besitz von insgesamt vier genehmigungspflichtigen Schuss... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.07.2004

RS Vwgh 2004/7/22 2001/20/0350

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0558 E 21. September 2000 RS 1Hier: ohne den Klammerausdruck am Ende. Stammrechtssatz Gemäß § 23 Abs 2 dritter Satz WaffG 1996 gilt als Rechtfertigung im Sinne des § 23 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 für die Erweiterung der Waffenbesitzkarte für mehr als zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen insbesondere d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.07.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/21 98/20/0562

Der Beschwerdeführer besitzt einen Waffenpass für drei und eine Waffenbesitzkarte für fünf genehmigungspflichtige Schusswaffen; darüber hinaus erhielt er Erlaubnisse zum Besitz eines halbautomatischen Gewehres sowie eines halbautomatischen Karabiners. Mit Anträgen vom 23. September 1997 und 20. Oktober 1997 beantragte der Beschwerdeführer die Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte auf sechs Faustfeuerwaffen und begründete dies damit, dass er als Mitglied des Unterstützungsvereines ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/21 99/20/0558

Der Beschwerdeführer besitzt einen Waffenpass lautend auf 40 genehmigungspflichtige Schusswaffen sowie eine Waffenbesitzkarte lautend auf 50 genehmigungspflichtige Schusswaffen. Am 5. Mai 1998 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte um 20 Stück (von 50 auf 70). Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd wies diesen Antrag am 9. Dezember 1998 ab. Begründend führte die Erstbehörde aus, dass der Beschwerdeführer im Besitz von 89 genehmigungspflichtigen Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2000

RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0562

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Rechtfertigung SAMMLUNG VON GLOCK-PISTOLEN reicht für die Erweiterung der Rechte des Antragstellers dann nicht aus, wenn mit dem Sammelstück ein anderer vom Antragsteller (zu einem früheren Zeitpunkt) als Bedarfsgrund genannter Zweck (hier zB Schutz vor erhöhter Gefährdung wegen des Mitführens größerer Geldbeträge) erfüllt werden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0562

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Teilnahme an einer schießsportlichen Veranstaltung, im Zuge derer der Antragsteller die verfahrensgegenständliche Waffe gewonnen hat, reicht allein aber ebenso wenig für die Glaubhaftmachung der Rechtfertigung gemäß § 23 Abs 2 WaffG für die Erweiterung der Waffenbesitzkarte aus, wie die durch den Gewinn des Preisschießens dokument... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0562

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Dem Antragsteller, der den Rechtfertigungsgrund des Sammelns von Waffen glaubhaft zu machen hat, obliegt es, initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen spricht und gegebenenfalls konkrete Unterlagen vorzulegen (Hinweis E 13.4.1988, 86/01/0268), die objektive Anhaltspunkte für das Vorliegen dieser Voraussetzu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

RS Vwgh 2000/9/21 99/20/0558

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde erkannte grundsätzlich zu Recht, dass im Sammlerinteresse einer Person eine Rechtfertigung im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG 1996 liegen kann. Da die zum Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auszustellende Waffenbesitzkarte nicht nach der Verwendungsbestimmung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0562

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0110 E 23. Juli 1999 RS 4 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Da die zum Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auszustellende Waffenbesitzkarte nicht nach der Verwendungsbestimmung der vom Inhaber der waffenrechtlichen Urkunde besessenen Waffe differenziert, setzt die Ausweitung einer schon best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0562

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0110 E 23. Juli 1999 RS 2 Stammrechtssatz Da der Schießsport in der Regel bereits mit ein oder zwei Waffen ausgeübt werden kann, das Gesetz insbesondere für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges der Waffenbesitzkarte auch hierfür eine zusätzliche Rechtfertigung voraussetzt, müssen die über die Anzahl von... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

RS Vwgh 2000/9/21 99/20/0558

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 2 dritter Satz WaffG 1996 gilt als Rechtfertigung im Sinne des § 23 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 für die Erweiterung der Waffenbesitzkarte für mehr als zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Da aber der Schießsport in der Regel bereits mit ein oder zwei Waffen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0562

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §19 Abs2 impl;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/20/0170 E 11. Dezember 1997 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung der von § 19 Abs 2 WaffG vorgesehenen Ermessensübung für die Bewilligung des Besitzes einer größeren Anzahl von Faustfeuerwaffen ist das Vorliegen rücksichtswürdiger Umst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2000

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