Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: römisch eins. Verfahrensgegenstand: Ing. XXXX , MAS, B.A. (in Folge Beschwerdeführer), stellte am 15.01.2021 mit Schreiben vom 28.12.2020 einen Antrag an die Bundesministerin für Landesverteidigung auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb, Besitz und Führen von Kriegsmaterial, nämlich einer näher bezeichneten MP44 (auch StG44). Ing. römisch 40 , MAS, B.A. (in Folge Beschwerdeführer), stellte am 15.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zum ersten Rechtsgang: 1.1. Der Beschwerdeführer stellte am 10.01.2012 einen Antrag auf Erwerb und Besitz von insgesamt 17 halbautomatischen Gewehren, nämlich von sechs halbautomatischen Gewehren Modell M1 Garand Rifle, Kaliber .30-06, und elf halbautomatischen Gewehren Modell M1 Carbine, Kaliber .30 Carbine. Begründend führte er zusammengefasst aus, er sei Sammler von Schusswaffen US-amerikanischer und anderer ausländischer Behörden, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.03.2015 beantragte der Beschwerdeführer XXXX (in der Folge kurz BF) die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) zum Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Langwaffe Thompson 1928-A1-LDT im Kaliber .45 ACP. 1. Mit Schreiben vom 04.03.2015 beantragte der Beschwerdeführer römisch 40 (in der Folge kurz BF) die Erteilung einer Ausnahmebewill... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in Folge "BF") stellte am 16.12.2013 einen Antrag auf Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehrs G43 zur Ergänzung seiner Sammlung militärhistorischer Waffen. Über Ersuchen der belangten Behörde vom 28.02.2014 bestätigte die Bezirkshauptmannschaft XXXX mit Schreiben vom 05.03.2014 die waffenrechtliche Verlässlichkeit des BF, dass er über eine Waffenbesitzkarte für 50 Schusswaffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Verwaltunsgerichtshofes vom 18. Dezember 2012, Zl. 2009/11/0249, wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 2009, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Besitz eines näher bezeichneten Radpanzers gemäß den §§ 10 und 18 Abs. 2 und 5 Waffengesetz 1996 (WaffG) iVm § 1 Abschnitt II lit. a der Verordnung der Bundesregierung vom 22. N... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (in Folge als "BF" bezeichnet) stellte am 19.05.2016 an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs 2 WaffG zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehrs "Schmeisser AR15 Ultramatch", Kaliber 5,56x45mm, der mit Bescheid vom 20.12.2016 abgewiesen worden ist. Der Beschwerdeführer (in Folge als "BF" bezeichnet) stell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Mit Schriftsatz vom 04.06.2014 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines Schützenpanzers (im Folgenden auch: SPz) A1 " XXXX " im Sinne des § 18 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (in der Folge auch WaffG) aus den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26. Mai 2010 beantragte der Beschwerdeführer XXXX (in der Folge kurz BF) die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) zum Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Waffe Thompson 1928-A1-LDT im Kaliber .45 ACP. römisch 40 (in der Folge kurz BF) die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 18, Absatz 2, des Waffengesetzes 1996 (WaffG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) bekundete mit Schreiben vom 24.07.2012, dass er Interesse an der Überlassung von drei Schützenpanzern vom Typ SPz A1 San aus den Beständen des Österreichischen Bundesheeres habe, weshalb er folgende Anträge stellte: römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) bekundete mit Schreiben vom 24.07.2012, dass er Interesse an der Überlassung von drei Schüt... mehr lesen...