I. Verfahrensgang und Vorbemerkungen: 0. Einleitung Das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) folgt im zweiten Verfahrensgang im Wesentlichen dem Erkenntnis des BVwG vom 05.07.2019, W230 2195157-1/33E (im Folgenden auch: BVwG-Erkenntnis). Deshalb wird, insbesondere auch aus Gründen der leichteren Verständlichkeit, die Gliederung und Nummerierung der Abschnitte sowie die Abkürzungen dieses Erkenntnisses beibehalten. Dort, wo in Umsetzung des Erkenntnisses des Ve... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Vorbemerkungen: 0. Einleitung Das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) folgt im zweiten Verfahrensgang im Wesentlichen dem Erkenntnis des BVwG vom 05.07.2019, W230 2195157-1/33E (im Folgenden auch: BVwG-Erkenntnis). Deshalb wird, insbesondere auch aus Gründen der leichteren Verständlichkeit, die Gliederung und Nummerierung der Abschnitte sowie die Abkürzungen dieses Erkenntnisses beibehalten. Dort, wo in Umsetzung des Erkenntnisses des Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: „Bank-B“), der beschwerdeführenden Partei in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz "belBeh" oder "FMA") vom 10.04.2019 zu XXXX wendet sich gegen die XXXX als Beschuldigte (beschwerdeführende Partei, kurz "bfP"). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantworten: Die XXXX verfügte im Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz "belBeh" oder "FMA") vom 10.04.2019 zu XXXX wendet sich gegen die XXXX als Beschuldigte (beschwerdeführende Partei, kurz "bfP"). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantworten: Die XXXX verfügte im Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Prüfabteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") führte im Zeitraum vom 16.03.2015 bis 27.03.2015 bei der Rechtsvorgängerin der XXXX , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: "BF" bzw. "X-SE"), der XXXX AG (im Folgenden auch: "Z-AG"), eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 3 Abs. 9 BWG durch, über den sie dann einen Prüfbericht, datiert mit 30.07.2015, erstellte (ON 02; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FM... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die XXXX AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX AG (im Folgenden ‚ XXXX AG') ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift (Sitz) in XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG, BGBl I Nr. 2013/184, vorgesehene Möglichkeit der Verhängung von Geldstrafen gegen die XXXX AG als juris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die XXXX AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX AG (im Folgenden ‚ XXXX AG') ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift (Sitz) in XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG, BGBl I Nr. 2013/184, vorgesehene Möglichkeit der Verhängung von Geldstrafen gegen die XXXX AG als juris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXX, FN XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXX, FN XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorge... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 07.02.2019 Norm: AVG §17 Abs1 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §2 Z75 BWG §40 Abs1 BWG §40 Abs2a Z1 BWG §40 Abs2a Z3 BWG §40 Abs2e BWG §40b Abs1 Z3 lita BWG §40d BWG §41 Abs4 Z1 BWG §98 Abs5a Z3 BWG §99d Abs2 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs8 FM-GwG §2 FM-GwG §23 Abs1 FM-GwG §34 Abs1 Z2 FM-GwG §35 Abs3 FM-GwG §38 FM-GwG §5 Z1 FM-GwG §6 Abs1 Z1 FM-GwG §6 Abs2 VStG 1950 §1 Abs2 VStG... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 07.02.2019 Norm: AVG §17 Abs1 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 BWG §2 Z75 BWG §40 Abs1 BWG §40 Abs2a Z1 BWG §40 Abs2a Z3 BWG §40 Abs2e BWG §40b Abs1 Z3 lita BWG §40d BWG §41 Abs4 Z1 BWG §98 Abs5a Z3 BWG §99d Abs2 BWG §99d Abs3 BWG §99d Abs4 BWG §99d Abs5 FMABG §22 Abs10 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs8 FM-GwG §2 FM-GwG §23 Abs1 FM-GwG §34 Abs1 Z2 FM-GwG §35 Abs3 FM-GwG §38 FM-GwG §5 Z1 FM-GwG §6 Abs1 Z1 FM-GwG §6 Abs2 VStG 1950 §1 Abs2 VStG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die römisch 40 (im Folgenden: b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die römisch 40 (im Folgenden: b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das zugrundeliegende Verwaltungsstrafverfahren war zuvor nach Durchführung einer Vor-Ort-Prüfung der FMA durch Aufforderung zur Rechtfertigung an die beschwerdeführende juristische Person am 09.05.2017 eingeleitet worden. 2. Mit Schriftsatz vom 11.07.2017 erfolgte die Rechtfertigung der beschwerdeführenden Partei unter Vorlage von Risikoanalysen, Regelwerken sowie Besuchsberichten von Korrespondenzbanken. 3. Das... mehr lesen...