Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu XXXX wendet sich gegen XXXX , geb. XXXX , („Beschwerdeführer“ oder auch „BF“) sowie gegen die XXXX als mitbeteiligte Partei. 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom römisch ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Nachdem die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) aufgefordert hatte, einerseits zum Vorwurf, ohne entsprechende Konzession in Österreich Bankgeschäfte auszuüben, Stellung zu nehmen und andererseits den der Rechtsordnung entsprechenden Zustand herzustellen, indem sie die konzessionspflichtigen Bankgeschäfte unterlassen würde, veröf... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Verfahrensanordnung vom 25.11.2019 trug die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA, belangte Behörde) der XXXX GmbH (in Folge: beschwerdeführende Partei, Beschwerdeführerin) gemäß § 22d Abs. 1 FMABG die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes durch die Unterlassung der künftigen Vergabe von Krediten gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) in Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 27.03.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 02.03.2019 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 10.04.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 06.09.2018 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.12.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführerin der ins Handelsregister von Luxemburg zu XXXX registrierten XXXX mit Sit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführer der ins Handelsregister von Luxemburg zu B208370 registrierten XXXX mit Sitz in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.12.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 19.12.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 11.08.2016 als Geschäftsführerin der ins Handelsregister von Luxemburg zu XXXX registrierten XXXX mit Sit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF" oder auch "Verein") ist ein Verein (eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX ) mit Sitz in XXXX , und einer Büroadresse in XXXX . Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Weiteren "FMA" oder "belangte Behörde") erließ am 30.03.2017 den angefochtenen Bescheid, der an die BF gerichtet war, mit folgendem
Spruch: "Folgende Bekanntmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Fina... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.06.2018 Norm: B-VG Art.130 Abs1 Z1 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 Z7 BWG §3 Abs1 BWG §4 Abs1 BWG §98 Abs1a FMABG §22 Abs2a FMABG §22d Abs1 UStG 1994 §2 Abs1 VbVG §5 Abs2 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §31 Abs1 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) den Bescheid vom 21.08.2017, GZ FMA-XXXX, zugestellt am 24.08.2017, mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) den Bescheid vom 21.08.2017, GZ FMA-XXXX, zugestellt am 24... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA" oder auch "belangte Behörde") vom 14.09.2016, zugestellt am 16.09.2016, richtet sich an den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA" oder auch "belangte Behörde") vom 14.09.2016, zugest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Verfahrensanordnung vom 12.10.2016 trug die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: belangte Behörde) der beschwerdeführenden Gesellschaft Folgendes auf (der Firmenname der beschwerdeführenden Gesellschaft wird im Folgenden mit [l] abgekürzt und anonymisiert, ihr früherer Firmenname mit [Z]): "Ausgehend vom Ermittlungsverfahren zu GZ XXXX geht die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) von folgend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 11.01.2016, zugestellt am 15.01.2016, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten. Dieser war im Tatzeitraum Geschäftsführer der XXXX, diese wiederum Komplementärin der XXXX (im Folgenden: haftende Gesellschaft). Das Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: römisch e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das Straferkenntnis vom 24.02.2016, GZ XXXX, zugestellt am 03.03.2016, mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das Straferkenntnis vom 24.02.2016, GZ römisch 40 , zugeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom XXXX, zugestellt am XXXX, die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage, durch weitere Entgegennahme von fremden Geldern sowie durch das weitere Halten der bereits entgegen genommenen fremden Gelder, untersagt. Gleichzeitig wurde der BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX , mit Sitz in Wien und einer Büroadresse in Graz. Die beschwerdeführende Partei betreibt unter anderem eine Homepage mit der Web-Adresse XXXX . Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, eingetragen im ZVR zur Zahl römisch 40 , mit Sitz in Wien und einer Büroadresse in Graz. Die beschwerdeführende Partei betreibt unter anderem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin ist ein in das Vereinsregister eingetragener Verein mit Sitz in XXXX und einer Büroadresse in XXXX, die in ihren Richtlinien und Statuten festgelegt hat, als betriebliche Unterstützungskasse unselbständigen Erwerbstätigen (Arbeitnehmern) mit ständigem Wohnsitz in Österreich Unterstützungsleistungen für den Fall des Alters, bei Invalidität, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat am 17.10.2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Homepage der FMA betreffend die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) eine Kundmachung (Warnmeldung) gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz BWG zum konzessionslosen Betreiben von Bankgeschäften veröffentlicht. römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FM... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom 19.01.2015, GZ. FMA- XXXX , nachweislich zugestellt am 22.01.2015, wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: AG), als Beschuldigtem, wegen Verletzung der Bestimmungen von §§ 1 Abs.1 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom 19.01.2015, GZ. FMA- römisch 40 , nachweislich zugestellt am 22.01.2015, wurde über römisch 40 (in Folge: BF), zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom 20.02.2015, GZ. FMA- XXXX , nachweislich zugestellt am 25.02.2015, wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: AG), als Beschuldigtem, wegen Verletzung der Bestimmungen von §§ 1 Abs.1 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom 20.02.2015, GZ. FMA- römisch 40 , nachweislich zugestellt am 25.02.2015, wurde über römisch 40 (in Folge: BF), zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom 20.02.2015, GZ. XXXX , nachweislich zugestellt am 25.02.2015, wurde über XXXX (in Folge: BF), zum Entscheidungszeitpunkt Vorstand der XXXX (in Folge: AG), als Beschuldigtem, wegen Verletzung der Bestimmungen von §§ 1 Abs.1 1. Mit Straferkenntnis der FMA vom 20.02.2015, GZ. römisch 40 , nachweislich zugestellt am 25.02.2015, wurde über römisch 40 (in Folge: BF), zum Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit der zu hg. Zl. W107 2106585-1 protokollierten Beschwerde bekämpft die Antragstellerin (in Folge: AS) den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) vom 13.03.2015 mit folgendem
Spruch: " 1. Die XXXX, ZVR-Zahl XXXX, Zustellanschrift XXXX (in der Folge XXXX) hat binnen sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im März 2013 wurde die Finanzmarktaufsicht (in Folge FMA) durch zwei Konsumentenanfragen hinsichtlich der Beschwerdeführerin auf diese aufmerksam. Die Anfragen bezogen sich auf die Seriosität des Unternehmens und dessen Berechtigung, österreichische Sparanlagen entgegenzunehmen. Auf Rückfrage der FMA gaben beide Konsumenten an, auf die Beschwerdeführerin durch Internetrecherche zum Thema Geld und Anlagemöglich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom XXXX, XXXX (Titelbescheid), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) aufgetragen, binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage durch die weitere Entgegennahme von fremden Geldern als Einlage sowie durch das weitere Halten der bereits entgegen genommenen fremden Gelder unter An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie waren von 10.05.2010 bis 04.02.2012 Geschäftsführer der XXXX Gesellschaft m.b.H. Die XXXX Gesellschaft m.b.H. is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie waren von 10.05.2010 bis 04.02.2012 Geschäftsführer der XXXX. Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie sind seit 10.05.2010 Geschäftsführer der XXXX. Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie sind seit 10.05.2010 Geschäftsführer der XXXX Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragen und... mehr lesen...