Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet auszugsweise wie folgt: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06.2014 bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: „Bank-B“), der beschwerdeführenden Partei in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zeitraum vom 16.06. bis 27.06.2014 führte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") beim Kreditinstitut XXXX (im Folgenden auch: "Bank-B"), der Beschwerdeführerin in diesem Verfahren, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 3 Abs. 9 BWG durch. Am 26.02.2015 wurde über diese Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstattet (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Ak... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die XXXX AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die römisch 40 AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX AG (im Folgenden " XXXX AG") ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 Bankw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die römisch 40 (im Fo... mehr lesen...