Norm: ABGB §283 Abs3 UbG §36 UbG §37 ABGB § 283 heute ABGB § 283 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ABGB § 283 gültig von 01.07.2018 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 283 gültig von 01.0... mehr lesen...
Begründung: Hedwig R***** (im Folgenden Bewohnerin genannt) lebt in einem Pensionistenheim, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Sie leidet an fortgeschrittener Altersdemenz. Ihre höheren kognitiven Leistungen sind hochgradig eingeschränkt und sie ist nicht mehr in der Lage, ihre Bedürfnisse im vollen Ausmaß zu artikulieren und durchzusetzen. Bei Bedarf, etwa wenn sie versucht, eine [zur Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr erforderliche] PEG-Sonde zu entfernen, wird ih... mehr lesen...
Begründung: Die Patientenanwälte beantragten am 24. 12. 1998 beim Unterbringungsgericht für fünf namentlich angeführte Patienten, die in der Ersten Psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg untergebracht waren, die an den Patienten durchgeführten Heilbehandlungen in Form der Verabreichung von in klinischer Prüfung befindlichen Medikamenten und damit nicht zugelassenen Medikamenten auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Bei der Behandlung der Patienten sei es zur ... mehr lesen...
Begründung: Die Patientenanwälte beantragten am 24. 12. 1998 beim Unterbringungsgericht für fünf namentlich angeführte Patienten, die in der Ersten Psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg untergebracht waren, die an den Patienten durchgeführten Heilbehandlungen in Form der Verabreichung von in klinischer Prüfung befindlichen Medikamenten und damit nicht zugelassenen Medikamenten auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Bei der Behandlung der Patienten sei es zur ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 28. 8. 1998 nach Einleitung einer Voruntersuchung gegen die Betroffene wegen des Verdachtes der versuchten schweren Nötigung und der schweren Sachbeschädigung die vorläufige Anhaltung in einer öffentlichen Krankenanstalt für Geisteskrankheiten angeordnet. Aufgrund einer Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz hat diese vorläufige Anhaltung aus dem Haftgrund der Ta... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs2 ABGB §273 UbG §37 AußStrG § 238 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 ABGB § 273 heute ABGB § 273 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 JN §109 B StPO §429 StVG §167a Abs2 UbG §33 UbG §34 UbG §35 UbG §36 UbG §37 AußStrG § 238 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 JN § 109 heute JN § 109 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 10.7.1941 geborene Patientin wurde am 16.5.1997 ohne Verlangen im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, aufgenommen. Anläßlich der Anhörung am 21.5.1997 wurde die Unterbringung vorläufig und nach mündlicher Verhandlung mit Beschluß vom 3.6.1997 bis 11.7.1997 für zulässig erklärt. Am 17.5.1997 duschte die Patientin morgens. Am 18.5.1997 war ihr Pflegezustand so schlecht, daß sich andere Patienten massiv über die dadurch entstehende G... mehr lesen...
Begründung: Juliane H***** wurde am 30.8.1996 vom Landeskrankenhaus G***** in das Landesnervenkrankenhaus G***** überstellt. Als Überstellungsdiagnose ist ein depressives Zustandsbild, verbunden mit Eß-, Trink- und Medikamentenverweigerung angeführt. Am 30.8.1996 wurde ihr eine Ampulle Dominal mittels einer Injektion intramuskulär verabreicht. Am 3.9.1996 langte beim Erstgericht die Verständigung über die Unterbringung der Juliane H***** ohne Verlangen im geschlossenen Ber... mehr lesen...
Begründung: Johanna H***** wurde am 19.4.1996 in den geschlossenen Bereich des Landesnervenkrankenhauses G***** aufgenommen. Sie hatte in ihrer Umgebung ein aggressives Verhalten gesetzt und war von paranoiden Gedankeninhalten beherrscht. Sie war bei der Erstanhörung vom 25.4.1996 gereizt bis gehemmt aggressiv. Es bestand aufgrund des verwirrten Krankheitsbildes Selbst- und Fremdgefährdung. Die Patientin lebte in der Vorstellung, daß ihre Schwiegertochter schuld am Tod ihres S... mehr lesen...
Begründung: Die Patientin wurde am 30.1.1996 in die Psychiatrische Universitätsklinik im Wiener AKH aufgenommen. Ihre am 4.2.1996 ohne Verlangen erfolgte Unterbringung (§ 8 UbG) wurde zunächst bis 18.3.1996 (Beschluß vom 20.2.1996 ON 11), danach bis 13.5.1996 (Beschluß vom 1.4.1996 ON 21) für zulässig erklärt. Die Patientin leidet an einer akuten schizoaffektiven Psychose und an zahlreichen körperlichen Erkrankungen (Polymorbidität), so an Zuckerkrankheit, Asthma, Bluthochdru... mehr lesen...
Begründung: Die 21jährige Alexandra L***** leidet seit ihrem 12.Lebensjahr an einer anorexia nervosa (Magersucht). Die Eßstörungen führten immer wieder zu gesundheitsgefährdenden Gewichtsabnahmen. 1993 hatte die Patientin nur noch ein Gewicht von 20 kg. Es bestand Lebensgefahr. Am 25.7.1994 wurde Alexandra L***** in der geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses in Linz aufgenommen. Nach Anhörung der Patientin wurde am 28.7.1994 ihre vorläufige Unterbringung für zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Felix G***** leidet an einer paranoiden Psychose mit Wahnideen und Halluzinationen sowie damit verbundenen imperativen Stimmen. Er wurde bereits vier Mal im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, behandelt. Am 16.2.1994 stieß er sich in Selbstmordabsicht ein Messer in den Bauch; am 18.2.1994 wurde er von der Intensivstation des Unfallkrankenhauses Meidling in das Psychiatrische Krankenhaus überstellt. Am 24.2.1994 verließ er die Abteilung; er... mehr lesen...
Begründung: Der Kranke, der schon zuvor wiederholt im Landesnervenkrankenhaus Graz stationär behandelt wurde, ist am 14.5.1993 über Bescheinigung des zuständigen Arztes erneut in dieses Krankenhaus gebracht worden. Nach Durchführung des gesetzmäßigen Verfahrens erklärte das Erstgericht mit dem rechtskräftig gewordenen Beschluß vom 7.6.1993 die Unterbringung des Kranken bis 14.8.1993 für zulässig. In einem am 12.8.1993 und daher nicht innerhalb der Frist des § 30 Abs 3 UbG bei... mehr lesen...
Begründung: Die Patientin wurde am 24.6.1993 wegen akuter Psychose und Suizidgefahr in die Psychiatrische Abteilung des Wagner-Jauregg-Krankenhauses Linz aufgenommen. Die Unterbringung wurde mit Gerichtsbeschluß bis zum 24.9.1993 (zuletzt verlängert bis 19.11.1993) für zulässig erklärt. Mit Beschluß vom 29.7.1993 genehmigte das Erstgericht eine Elektroheilkrampfbehandlung (ECT) im Ausmaß von maximal 10 Anwendungen. Gegen diesen Beschluß erhob die Patientenanwältin Rekurs. Noch... mehr lesen...
Begründung: Maria H***** wurde mit Bechluß vom 5.9.1972 wegen Geisteskrankheit beschränkt entmündigt; ihr ist derzeit eine Sachwalterin im Umfang des § 273 Abs 3 Z 3 ABGB bestellt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 26.4.1993, 20 SW 76/87-212, wurde (von Amts wegen) Primarius Dr.Ernst Rainer (Vorstand der II. psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg) zum Kollisionskurator der Betroffenen bestellt, weil die Sachwalterin einer Zwangsbehandlung der B... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 29.10.1992 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die Patientenanwältin die Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung des Patienten auf Pavillon "21/1" sowie der Zulässigkeit der an ihm am 17.10.1992 vorgenommenen Heilbehandlung. Am 20.10.1992 habe S***** der Patientenanwaltschaft mitgeteilt, er sei am 11.10.1992 ohne amtsärztliche Bescheinigung auf Veranlassung einer Oberärztin von der Polizei auf Pavillon "21/2" verbracht worden. Es ... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §15 Abs4MRK Art3 III6MRK Art13 IV2 UbG §35, UbG §36 UbG §37 HeimAufG § 15 heute HeimAufG § 15 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010 HeimAufG § 15 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2010 U... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte nach zwei im August und September 1991 für zulässig erklärten Unterbringungen (36 Ub 172/91 und 36 Ub 1919/91 je des Bezirksgerichtes *****) in der im vorliegenden Verfahren am 28. Oktober 1991 durchgeführten Erstanhörung die Unterbringung der Hermine M***** in der psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik ***** (neuerlich) für vorläufig zulässig, nachdem diese am 24. Oktober 1991 nach einem Selbstmordversuch in die Klinik eingeliefert w... mehr lesen...