Norm: ABGB §283 Abs3UbG §36UbG §37
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 36 Abs 2 UbG, wonach die Behandlung nicht einsichtsfähiger Personen nicht gegen den Willen des Vertreters vorgenommen werden darf, bedeutet keine vorbehaltlose Beachtlichkeit des Vertreterwillens. Einer missbräuchlichen Ausübung des Personensorgerechts kann auch gegenüber untergebrachten Personen keine endgültige Wirksamkeit zukommen. Vielmehr ist auch hier die Behandlung aufgr... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs2ABGB §273UbG §37
Rechtssatz: Es wird immer von den Umständen des Einzelfalls abhängen, ob die Frage der Heilbehandlung erst nach einer Sachwalterbestellung nach § 273 ABGB oder sofort (§ 37 UbG) oder eben unter Einschaltung eines einstweiligen Sachwalters nach § 238 Abs 2 AußStrG entschieden werden muß. Entscheidungstexte 6 Ob 55/99b Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238JN §109 BStPO §429StVG §167a Abs2UbG §33UbG §34UbG §35UbG §36UbG §37
Rechtssatz: Bei einer vom Strafgericht verfügten vorläufigen Anhaltung (§ 429 Abs 4 StPO) eines Betroffenen ist für die Entscheidung über die Erweiterung des Wirkungskreises des schon bestellten einstweiligen Sachwalters zur Ersetzung der Zustimmung der Betroffenen zu einer notwendigen Heilbehandlung weder das Strafgericht, noch das Unterbringungsgericht, so... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte nach zwei im August und September 1991 für zulässig erklärten Unterbringungen (36 Ub 172/91 und 36 Ub 1919/91 je des Bezirksgerichtes *****) in der im vorliegenden Verfahren am 28. Oktober 1991 durchgeführten Erstanhörung die Unterbringung der Hermine M***** in der psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik ***** (neuerlich) für vorläufig zulässig, nachdem diese am 24. Oktober 1991 nach einem Selbstmordversuch in die Klinik eingeliefert wor... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §15 Abs4MRK Art3 III6MRK Art13 IV2UbG §35, UbG §36UbG §37
Rechtssatz: Die vom Staat in den §§ 35 bis 37 UbG gewährten Rechtsschutzeinrichtungen sind im Lichte der Bestimmungen der Art 3 und 13 MRK dahin auszulegen, dass derjenige, der behauptet, in dem in Art 3 MRK festgelegten Recht auf Achtung der Menschenwürde verletzt zu sein, auch noch nach Beendigung der gegen ihn gesetzten Maßnahmen - im vorliegenden Fall auch noch nach Au... mehr lesen...