Norm: HeimAufG §6UbG §33 Abs1
Rechtssatz: Es genügt, wenn die Dokumentation in einem vertretbaren zeitlichen Zusammenhang, der zuverlässig die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur gesetzten Tätigkeit oder Beobachtung des behandelnden Arztes gewährleisten kann, erfolgt. Entscheidungstexte 7 Ob 84/13y Entscheidungstext OGH 03.07.2013 7 Ob 84/13y Bem: Siehe auch 7 Ob 249/11k ... mehr lesen...
Norm: UbG §33 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, wie oft der Zustand des Kranken begutachtet werden muss, um beurteilen zu können, ob gelindere Maßnahmen möglich sind, hängt von seinem Krankheitsbild und konkreten Gesundheitszustand ab, also von den Umständen des Einzelfalls. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass absehbare Änderungen des Zustands ehestmöglich und unerwartete Änderungen sobald wie möglich zum Entfall oder zur Minderung der beschränkend... mehr lesen...
Norm: UbG §33 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, wie oft der Zustand des Kranken begutachtet werden muss, um beurteilen zu können, ob gelindere Maßnahmen möglich sind, hängt von seinem Krankheitsbild und konkreten Gesundheitszustand ab, also von den Umständen des Einzelfalls. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass absehbare Änderungen des Zustands ehestmöglich und unerwartete Änderungen sobald wie möglich zum Entfall oder zur Minderung der beschränkend... mehr lesen...
Begründung: Der Patient Willibald W***** wurde am 30. 11. 2006 an der Neurochirurgie der C***** aufgenommen. Infolge einer Gehirnblutung wurde eine Kopfoperation durchgeführt. Am 18. 12. 2006 wurde er auf die Intensivstation der Neurologie und am 23. 12. 2006 auf die Station 1A der Geriatrie I verlegt. Von wurde er am 29. 12. 2006 auf die Geriatrie II verlegt und am 8. 1. 2007 auf die Geriatrie I/1a. Am 3. 2. 2007 wurde er nach Hause entlassen. Der Patient Willibald W***** wurde am... mehr lesen...
Begründung: Die Patientin Helene W***** wurde am 31. 10. 2006 auf der I. Psychiatrischen Abteilung der Christian-Doppler-Klinik in Salzburg (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) aufgenommen und nach Vorliegen zweier fachärztlicher Zeugnisse gegen ihren Willen untergebracht. Nach diesen Zeugnissen ist die Patientin örtlich, zeitlich und situativ desorientiert sowie akut selbstgefährdend; sie befindet sich in einem akuten Verwirrtheitszustand infolge einer demenziel... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. August 1983 geborene Patient wurde vom 17. April 2004 bis 24. April 2004 in der geschlossenen Station ***** untergebracht. Die Unzulässigkeit dieser Unterbringung wurde bereits rechtskräftig festgestellt. I. Infolge Revisionsrekurses des Patienten ist erstens darüber zu entscheiden, ob die Fixierungen am 23. April 2004 von 07.40 Uhr bis 08.30 Uhr und am 24. April 2004 von 07.30 Uhr bis 09.00 Uhr dem Gesetz entsprachen. römisch eins. Infolge Revisionsrekurses d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Sohn der Klägerin leidet seit Jahren an einer schizophrenen Psychose, die sich im Laufe des Jahres 1995 verstärkte. Er besuchte am frühen Morgen des 13. November 1995 seine Eltern in deren Wohnung und drohte ihnen, er werde „ihnen den Schädel abschneiden“, sie schlagen und die Wohnung anzünden. Dabei schlug er ein Wohnzimmerfenster ein. Wegen dieses Vorfalls wurde er später von der Polizei festgenommen und dem Amtsarzt vorgeführt, der aufgrund einer „Ärzt... mehr lesen...
Begründung: Die am 10.7.1941 geborene Patientin wurde am 16.5.1997 ohne Verlangen im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, aufgenommen. Anläßlich der Anhörung am 21.5.1997 wurde die Unterbringung vorläufig und nach mündlicher Verhandlung mit Beschluß vom 3.6.1997 bis 11.7.1997 für zulässig erklärt. Am 17.5.1997 duschte die Patientin morgens. Am 18.5.1997 war ihr Pflegezustand so schlecht, daß sich andere Patienten massiv über die dadurch entstehende Ger... mehr lesen...
Norm: UbG §33 Abs1
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der formellen Vorschriften des § 33 Abs 3 Satz 1 UbG macht eine allfällige Beschränkung der Bewegungsfreiheit für sich allein nicht unzulässig. Dabei handelt es sich um Ordnungsvorschriften, deren Einhaltung keiner Überprüfung durch das Gericht unterliegt. Es kommt darauf an, ob die materiellen Voraussetzungen des § 33 Abs 1 UbG vorgelegen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...