Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 15.06.2011 lautet wie folgt: Zeit: 06.12.2010 22:20 Uhr Ort: Wohnhaus am Standort R / H Ihre Funktion: Beschuldigte(r) 1. Übertretung Sie haben am 06.12.2010, gegen 22.20 Uhr, versucht, aus dem Schlafzimmerfenster des oben genannten Wohnhauses mit einer Schrotflinte einen Fuchs zu erlegen, wobei Sie jedoch versehentlich den Schäferhund Ihres Nachbarn W Ri töteten. Sie haben somit... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: Stmk JagdG §55 Abs1JagdG Stmk §55 Abs1 TSchG §6 Abs1 VStG §8 TSchG § 6 heute TSchG § 6 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2024 TSchG § 6 gültig von 23.07.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2024... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: Sie haben am 9.6.2007 in *** eine weibliche graue Tigerkatze mit schwarzen Streifen, die ein braunes Flohband trug und keine Krankheitssymptome aufwies, in einer Lebendfalle gefangen und danach getötet, obwohl es verboten ist, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Sie haben dadurch § 6 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 1 Z. 2 des Bundestierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004 idgF. verletzt. Sie haben dadurch Paragraph 6... mehr lesen...
Index: 86/01
Norm: TSchG §6 Abs1 TSchG §38 Art4 des 7 ZP zur MRK TSchG § 6 heute TSchG § 6 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2024 TSchG § 6 gültig von 23.07.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2024 ... mehr lesen...