Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wischenbart über die Beschwerde der B GmbH, D, vertreten durch die Kleinbrod Steuerberatungs GmbH, Dornbirn, gegen den Beschluss der Abgabenkommission der Stadt F vom 05.07.2017, ausgefertigt mit Bescheid vom 06.07.2017, mit welchem die Kommunalsteuer für die Jahre 2007 bis 2012 in Höhe von 10.905,74 Euro festgesetzt worden ist, zu Recht erkannt: Gemäß § 279 A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: KommStG 1993 §8 Z2
Rechtssatz: Bei einer Organisation, die selbständig tätiges Pflegepersonal nicht nur vermittelt, sondern auch unterstützt (Mithilfe bei Abrechnungen für die Pflegeleistungen und persönliche Begleitung der Personen, die vom Pflegepersonal betreut werden, durch ihre Mitarbeiter), liegt eine Gemeinnützigkeit im Sinne des § 8 Z 2 KommStG 1993 v... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Pathy über die Beschwerde der V K-B, F, vertreten durch die RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH, Dornbirn, gegen 1) den Bescheid der Abgabenkommission der Stadt F vom 06.07.2017 betreffend Kommunalsteuer 2008-2010 und 2) den Bescheid der Abgabenkommission der Stadt F vom 06.07.2017 betreffend Kommunalsteuer 2011-06/2016, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.10.2018 Norm: KommStG 1993 §8 Z2
Rechtssatz: Der Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung für Bedienstete von Krankenanstalten durch deren Rechtsträger dient (unmittelbar) der Krankenfürsorge und damit einem gemeinnützigen Zweck iSd § 8 Z 2 Kommunalsteuergesetz. Schlagworte Abgabenrecht, Kommunalsteuer, gemeinnützige Zwecke, Betriebskindergar... mehr lesen...