Der Beschwerdeführerin wurde am 1. August 1994 der mit 29. Juli 1994 datierte "Ladungsbescheid" des Bürgermeisters einer burgenländischen Gemeinde zugestellt, demzufolge die Beschwerdeführerin ua im Zusammenhang mit Kommunalsteuer zu einem nach Datum und Uhrzeit näher bestimmten Zeitpunkt in das Gemeindeamt kommen oder einen mit der Sachlage vertrauten Vertreter entsenden sollte. Abschließend wurde darauf hingewiesen, daß die Beschwerdeführerin - falls die Ladung ohne Vorliegen eines ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;AVG §62;BAO §93;BAO §94;BAO §95;BAO §96;B-VG Art131 Abs1;KommStG 1993;LAO Bgld 1963 §73;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob es sich bei e... mehr lesen...
Wie dem Inhalt der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Beilage entnommen werden kann, wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 19. April 1995 schuldig erkannt, durch näher bezeichnete Tathandlungen Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs. 2 KommStG 1993 begangen zu haben, und hiefür bestraft, wogegen er mit einem am 15. Mai 1995 zur Post gegebenen Schriftsatz Berufung erhob. Mit seiner am 8. Jänner 1996 beim Verwaltungsg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1;B-VG Art132;FinStrG §2;KommStG 1993 §15;VStG §51 Abs7;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Eingehende Behandlung des Begriffes "Finanzstrafsachen"
Rechtssatz: Unter dem ... mehr lesen...