1 Mit Straferkenntnis des revisionswerbenden Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 10. Oktober 2017 wurde gegenüber der Mitbeteiligten eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 EUR (und Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Weiters schrieb der Bürgermeister der Mitbeteiligten einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens vor. 2 Im Spruch: des Straferkenntnisses wurde der Mitbeteiligten vorgeworfen, sie habe "als strafrechtlich Verantwortliche des abgabenpflichtigen Unternehmens (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119KommStG 1993 §15 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15 Abs. 2 KommStG 1993 spricht dagegen, dass die Bekanntgabe des geschuldeten Betrags als Erfüllung einer Offenlegungsverpflichtung iSd § 119 BAO zu sehen ist. Würde jede Nichtzahlung der Steuer eine Verletzung der "Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 3. November 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P Ges.m.b.H. "und sohin als Steuerschuldner" hinsichtlich der Kommunalsteuer auf die Arbeitslöhne ... zu verantworten, dass die Kommunalsteuer für den Monat Juni 1999 nicht bis zum Fälligkeitstermin 15. Juli 1999 und die Kommunalsteuer für den Monat Juli 19... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 22. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma P. Ges.m.b.H. "und sohin als Steuerschuldner hinsichtlich der Kommunalsteuer auf die Arbeitslöhne" zu verantworten, dass Kommunalsteuer zu näher bezeichneten Fälligkeitsterminen nicht eingebracht worden sei. Er habe dadurch Verwaltungsübertretungen nach "§ 9 Abs. 1 VStG i.V.m. § 15 Abs. 2 i.V.m. § 11 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Steuerschuldner der Kommunalsteuer ist nicht der Geschäftsführer einer Gesellschaft, sondern die Gesellschaft als Unternehmer selbst. Verfehlt ist daher die Ansicht, die f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §15 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 15 Abs. 2 KommStG ist als Erfolgsdelikt zu werten (Hinweis E 19. Dezember 2001, 99/13/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140273.X03 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Spätere Teilzahlungen vermögen eine vorher bestandene Zahlungsunmöglichkeit nicht auszuschließen. Ob der Steuerschuldner "schon längst konkursreif" ist, spielt für sich gesehen keine Rolle. European ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Es ist nicht einsichtig, dass die Behörde dem Beschuldigten (dem handelsrechtlichen Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH) ein fahrlässiges Verhalten vorwirft, stellt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Aus dem zur Beweiswürdigung abgegebenen Hinweis darauf, dass der Beschuldigte (der handelsrechtliche Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH) kein Ersuchen um Zahlungsa... mehr lesen...