Norm: FamZeitbG §2 Abs3KBGG §2 Abs6
Rechtssatz: Nach der systematischen Auslegung und der historischen Auslegung ist bei getrennt lebenden Elternteilen, die sich für die Inanspruchnahme der Bezugsvariante 12+2 entschieden haben, eine „dauerhafte“ Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft iSd § 2 Abs 6 KBGG an derselben Wohnadresse auch dann gegeben, wenn diese im Verlängerungszeitraum nur von zweimonatiger Dauer ist und das Kind anschließend wieder in ... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Abs6
Rechtssatz: Die Unterbringung eines Kindes auf einem Krisenpflegeplatz/bei Krisenpflegeeltern ohne zeitliche Befristung erfüllt das Kriterium der dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft Entscheidungstexte 6 Rs 14/18b Entscheidungstext OLG Graz 08.03.2018 6 Rs 14/18b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Abs6MeldeG §19a
Rechtssatz: Eine Hauptwohnsitzbestätigung iSd § 19a MeldeG ist für Zwecke des § 2 Abs 6 KBGG einer hauptwohnsitzlichen Meldung gleichzuhalten. Dies gilt aber nur, wenn der Anspruchswerber tatsächlich obdachlos ist, eine „Scheinmeldung“ reicht nicht aus. Entscheidungstexte 10 ObS 69/14s Entscheidungstext OGH 26.08.2014 10 ObS 69/14s Veröff: SZ 2014/73 ... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Abs6
Rechtssatz: Es steht den Trägern der Krankenversicherung und den Gerichten frei, die Unrichtigkeit einer Melde- oder Hauptwohnsitzbestätigung aufzugreifen, wenn sie den tatsächlichen Lebensverhältnissen nicht entspricht. Entscheidungstexte 10 ObS 69/14s Entscheidungstext OGH 26.08.2014 10 ObS 69/14s Veröff: SZ 2014/73 ... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Abs6KBGG §3a Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die (Nicht-)Berücksichtigung von Mehrlingsgeburten bestehen weder gegen § 2 Abs 6 KBGG idF BGBl I Nr 103/2001 noch gegen § 2 Abs 6 KBGG in Verbindung mit § 3a Abs 1 KBGG, jeweils idF BGBl I Nr58/2003, verfassungsrechtliche Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 110/04f Entscheidungstext OGH 27.07.2004 10 ObS 110/04f ... mehr lesen...