Norm
KBGG §2 Abs1Rechtssatz
Betreut der Elternteil das Kind vorübergehend an einem anderen Ort als dem gemeinsamen Hauptwohnsitz, ohne dass die Ortsabwesenheit zur Änderung des Hauptwohnsitzes führt, „leben“ Elternteil und Kind (weiterhin) in einer Wohn-und Wirtschaftsgemeinschaft an der gemeinsamen Hauptwohnsitzadresse und erfüllen somit die Anspruchsvoraussetzung nach § 2 Abs 1 Z 2 und Abs 6 Satz 1 und 3 KBGG.Betreut der Elternteil das Kind vorübergehend an einem anderen Ort als dem gemeinsamen Hauptwohnsitz, ohne dass die Ortsabwesenheit zur Änderung des Hauptwohnsitzes führt, „leben“ Elternteil und Kind (weiterhin) in einer Wohn-und Wirtschaftsgemeinschaft an der gemeinsamen Hauptwohnsitzadresse und erfüllen somit die Anspruchsvoraussetzung nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 6, Satz 1 und 3 KBGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135415Im RIS seit
01.07.2025Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025