Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und bestraft, weil er sich geweigert habe, seine Atemluft auf Alkoholgehalt überprüfen zu lassen. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die der Zeugenaussage des Meldungslegers folgende Feststellung der be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 4. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 22. Februar 1991 um 21.35 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien geweigert zu haben, sich durch ein Organ der Straßenaufsicht einem bei der Bundespolizeibehörde tätigen Arzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl er als Lenker eines PKWs verdächtig gewesen sei, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Oktober 1991 um 22.10 Uhr einen Pkw an einem bestimmten Ort gelenkt und sich um 22.53 Uhr auf einem bestimmten Gendarmerieposten trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung zum Alkotest durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe an jeweils bestimmten Orten in Wien am 1. März 1991 um 01.30 Uhr als Lenker eines Kraftfahrzeuges 1.) das Gelblicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, sondern sei in die Kreuzung eingefahren, 2.) die durch Verbotszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich überschritten, 3.) sich um 01.40 Uhr geweigert, seine Atemluft von einem besond... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 16. September 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, an einem näher bezeichneten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Er habe dadurch eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe von S 9.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, sich entsprechend einer Aufforderung nach § 5 Abs 4 StVO einem Arzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, ist nicht von einer tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung abhängig (Hinweis E 13.5.1987, 87/18/0020; hier Ablehnung der B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/02/0202 1 Stammrechtssatz Zur Konkretisierung der Tat im Sinne des § 44a lit a VStG ist das eine Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO darstellende Verhalten in den
Spruch: des Straferkenntnis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §2;AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie E VwGH 1992/03/25 92/02/0006 11 Stammrechtssatz Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshandlungen rechtliche Aufklärungen, insbesondere über die Folgen de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art131a;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/01/17 89/03/0311 1 Stammrechtssatz Die bloße Aufforderung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, bzw sich Blut abnehmen zu lassen (hier an Fußgänger, betei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020315.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020253.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020320.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 92/02/0074 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf § 5 Abs 1 erster Satz VStG reicht für die Verwirklichung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 litb iVm § 5 Abs 2 StVO die Schuldform der Fahrlässigkeit aus. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von vier Monaten vom 17. März 1992, dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines, an entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in welcher ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §2;AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0006 11 Stammrechtssatz Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshandlungen rechtliche Aufklärungen, insbesondere über die Folgen der Ver... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden vom 19. August 1991 wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich der Übertretungen des KFG vom Landeshauptmann von Tirol und hinsichtlich der Übertretungen der StVO von der Tiroler Landesregierung schuldig erkannt, er habe sich am 5. August 1990 um ca. 8.50 Uhr auf dem Gendarmerieposten Mayrhofen geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 5. August 1990 um ca. 8.45 Uhr einen dem Kennzeichen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0289
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030288.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. Februar 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G vorübergehend für die Dauer von 12 Monaten entzogen. Mit Vorstellungsbescheid vom 9. April 1992 wurde diese Maßnahme bestätigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung "mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als die gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 verfügt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 12 Monaten (von der Zustellung des die Entziehung erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, vom 3. Juli 1991 am 16. Juli 1991 an) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §2 Abs3;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0368 E 20. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO ergibt sich nicht, dass die Pflicht, der Aufforderung der Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung der Atemluftprobe Folge zu leisten, nur "an Ort und Stelle... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0356 E 17. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Nachtrunk - also Konsumation von Alkohol nach Beendigung der Lenkertätigkeit, aber vor Ablegung der Atemluftprobe - befreit nicht von der Verpflichtung zur Ablegung der Atemluftprobe (Hinweis auf E 14.9.1983, 82/03/0103, E 19.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z3;KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach Art IX Abs 1 Z 3 EGVG iVm § 99 Abs 1 StVO stellt eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e KFG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110168.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 2. Juni 1991 um 22.45 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Pkws geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "am 4.9.1988 um 23.30 Uhr in Wien 1, Postgasse 7 das Kraftfahrzeug W nn.nnn bis Wien 1, Dr.-Karl-Lueger-Platz geg. 6 gelenkt und sich um 23.50 Uhr in Wien 1, Kreuzung Ring - Babenbergerstraße gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, mit einem Atemluftalkoholmeßgerät Ihre Atemluft auf Alkoholgehalt mess... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 25. Oktober 1989 um 01.25 Uhr, nachdem er um 01.15 Uhr in Wien 23, A 2 Richtung Süden vor der Stadtgrenze ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt habe, nach Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Organ geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermute... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Kraftfahrzeug gelenkt habe. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 27. Juli 1990 um 7,00 Uhr in der Unfallambulanz des Krankenhauses in Eisenstadt, Esterhazygasse 26, gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er zuvor in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Verweigerung einer Atemluftprobe und die Verweigerung einer Blutabnahme stellen zwei verschiedene Tatbestände dar, die durch zu unterscheidende Verhaltensweisen des Täters verwirklicht werden. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0103 1 Stammrechtssatz Durch die Weigerung des Besch, sich einem Alkotest zu unterziehen, ist der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2a StVO vollendet. Das nachträgliche Bereiterklären ändert daran nichts mehr (Hinweis E 28.9.19... mehr lesen...