Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 23. Mai 1993 um 06.23 Uhr in einem näher bezeichneten Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem hiezu ermächtigten Sicherheitswacheorgan auf Alkoholgehalt überprüfen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden können, daß er am 23. Mai 1993 um cirka 06.08 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf einer örtlich umschriebenen Stre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 28. August 1993 um 5.22 Uhr an einem näher beschriebenen Ort die von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Grund der festgestellten Alkoholisierungssymptome berechtigt verlangte "Alkomatentestprobe" verweigert, zumal auf Grund der festgestellten Symptome (wie deutlicher Alkoholgeruch, R... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/15 86/18/0100 3 Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 19.3.1987, 86/02/0130) ist für die Berechtigung der Aufforderung zur Atemluftprobe dann, wenn ein Zeitraum von 4 Stunden und 15 Minuten zwischen der Beendigung des Lenkens und der Aufforderung zur Atemluftprobe liegt,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei einem zeitlichen Abstand zwischen Beendigung des Lenkens und Verweigerung der Atemluftprobe von jedenfalls bis zu drei Stunden bedarf es für die Annahme, daß noch praktische Ergebnisse der Atemluftprobe erwartet werden können, keiner besonderen
Begründung: (Hinweis E 4.3.1994, 93/02/0305, 0307). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/02/0048 2 Stammrechtssatz Ein Wahlrecht des angehaltenen Fahrzeuglenkers zwischen der Ablegung einer Atemluftprobe und der Durchführung einer klinischen Untersuchung vor einem Amtsarzt besteht nicht (Hinweis E 17.6.1987, 87/03/0052). Die Weigerung des Beschuldigten, im Streifen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Einem geschulten Organ der Straßenaufsicht kann die einwandfreie Beurteilung der Frage, wieso bei der Atemluftuntersuchung kein brauchbares Ergebnis zustandegekommen ist, zugemutet werden (Hinweis E 24.11.1993, 93/02/0178, 0284). Schlagworte Alkotest Straßenaufsichtsorgan
Alkotest Verweigerung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Juli 1991 um 19.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Pillersee Landesstraße (L 2) in St. Ulrich a.P. an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Es ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 3 Stammrechtssatz Die Untersuchung mit einem Atemalkoholmeßgerät ist erst dann abgeschlossen, wenn zwei gültige Meßergebnisse vorliegen (Hinweis E 29.8.1990, 90/02/0024), wobei es nicht gegen das Gesetz verstößt, wenn die zwei gültigen Blasvorgän... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen (Politische Expositur Gröbming) vom 3. September 1991 wurde der Beschwerdeführer (unter anderem) schuldig erkannt, er habe am 3. Jänner 1991 um 18.10 Uhr im Gemeindegebiet von Schladming an einem näher bezeichneten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, wobei es mit einem näher bezeichneten entgegenkommenden Pkw zu einer Berührung gekommen sei, wodurch das entgegenkommende Fahrzeug an der linken Seite beschädigt wor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9. März 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Dezember 1992 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei seit Anfang 1988 in 36 Fällen wegen "Verkehrsübertretungen" bestraft worden. Die Verwaltungsübertretungen beträfen vor allem "die Unterlassu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0165 2 VwSlg 13363 A/1991 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gem § 4 Abs 1 lit c StVO schließt grundsätzlich auch das Verbot mit ein, nach dem Unfall Alkohol zu trinken, ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 1 Stammrechtssatz Eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO wegen Verweigerung der Atemluftprobe stellt eine Tatsache dar, die die Annahme der Vertrauenswü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. Dezember 1991 gegen 19.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und um 20.55 Uhr im Krankenhaus Wels die von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Grund der festgestellten Alkoholisierungssymptome berechtigt verlangte "Alkomatentes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. Oktober 1993 zwischen 20.30 Uhr und 21.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einem näher beschriebenen Ort gelenkt und sich um 23.35 Uhr vor einem näher bezeichneten Haus geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 16. Mai 1993 um 0.40 Uhr auf einer näher beschriebenen Strecke einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt und sich um 0.43 Uhr auf einem örtlich beschriebenen Parkplatz geweigert, seine Atemluft auf ihren Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden können, daß er die angeführte Fahrt in einem durch Alkohol beei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/03/0204 3 Stammrechtssatz Bei Kraftfahrzeuglenkern kann eine Unkenntnis oder die irrige Auslegung von Bestimmungen der StVO nicht als unverschuldet angesehen werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 5 Abs 2 und § 99 Abs 1 lit b StVO (Hinweis E VfGH 28.2.1994, B 237/94). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020109.X01 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/02/0048 2
(hier: Weigerung, die Polizeibeamten zu begleiten). Stammrechtssatz Ein Wahlrecht des angehaltenen Fahrzeuglenkers zwischen der Ablegung einer Atemluftprobe und der Durchführung einer klinischen Untersuchung vor einem Amtsarzt besteht nicht (Hinweis E 17.6.1987, 87/03... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 7. April 1991 um 3.35 Uhr in F an einer näher bezeichneten Örtlichkeit geweigert, seine Atemluft durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß er zuvor einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. Juni 1991, "gegen 22.30 Uhr", einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Großarler Landesstraße im Gemeindegebiet St. Johann im Pongau, Plankenau, in Richtung Großarl gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(Alkoholgehalt der Atemluft 0,83 mg/l)" befunden habe. Er habe hiedurch eine Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 90/02/0142 2 Stammrechtssatz Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: ) Widerspruch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992030270.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 17. März 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab der am 10. November 1993 erfolgten Abnahme des Führerscheins, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, es sei unbestritten, daß der Beschwerdeführer am 10. November 1993 um 1.30 Uhr a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §26;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 74 Abs 1 KFG ist für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit iZm der Begehung von Alkoholdelikten entscheidend, ob der Bf ein KFZ gelenkt und hiebei eine Übertretung g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 27. Februar 1993 um ca. 15.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Wimberger Bezirksstraße von St. Johann/Wbg. in Richtung St. Peter/Wbg. bis Straßenkilometer 1,4 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §2;AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0006 11
(hier Belehrung hinsichtlich des Verlangens einer Blutabnahme) Stammrechtssatz Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. März 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. September 1993 um 20.35 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand vom Gasthof "Alpenfrieden" in Kappl/Höfen kommend auf der Kappler Gemeindestraße bis nach Kappl/Wiese und anschließend auf der Silvrettastraße B 188 ca. 50 m in östlicher Richtung bis auf Höhe Schlosserei ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 93/03/0120 1 Stammrechtssatz Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt gemäß § 5 Abs 2a lit b StVO mit einem Gerät, das den Alkoholgehalt der Atemluft mißt und entsprechend anzeigt, führt zu einem Ergebnis - dieses kann hinsicht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. Feber 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 2. Juli 1990 um 15.58 Uhr an einem näher genannten Ort gegenüber einem besonders geschulten und hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol b... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Weigerung, zur Durchführung der Atemluftalkoholuntersuchung über Aufforderung der Straßenaufsichtsorgane ins Wachzimmer mitzukommen, kommt es auch darauf an, ob dies der zur Ablegung des Alkotestes aufgeforderten Person zumutbar ist (Hinweis E 16.2.1994, 93/03/0230, 0231) Sch... mehr lesen...