Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;StVONov 19te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/08 96/02/0362 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen § 5 Abs 2 und 4 StVO idF der 19ten StVO-Nov ist von den die Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, betreffenden Worten des § 99 Abs 1 lit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVONov 19te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/23 95/02/0567 1 Stammrechtssatz Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO, ist es rechtlich unerheblich, ob im Zuge des darauffolgenden V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0347 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2612/80 E 14. Jänner 1981 RS 2 Stammrechtssatz Durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wird die Verwaltungsvor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die (bis 7. Juni 1996 befristete) Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von 30 Monaten, gerechnet ab der am 2. Oktober 1995 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Mandatsbescheides vom 28. September 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gemäß § 75a Abs. 1 lit... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 28. September 1995 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 3 und 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, entzogen und es wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG einer gegen diesen Bescheid einzubringenden Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit dem nun angefochtenen Bescheid vom 30. November 1995 wurde die dagegen vom Besch... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 12. Dezember 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen, wobei ausgesprochen wurde, daß gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Dauer von 16 Monaten, gerechnet ab der Abnahme des Führerscheins am 30. April 1995, somit bis einschließlich 30. August 1996, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0162 3 Stammrechtssatz Die Feststellung des Sachverhaltes kommt keineswegs nur am Unfallsort in Betracht; die Mitwirkungspflicht besteht jedenfalls so lange, als die Untersuchungen noch ein brauchbares Ergebnis zeigen können (Hinweis E 13.3.1981, 02/22... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0356 E 17. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Nachtrunk - also Konsumation von Alkohol nach Beendigung der Lenkertätigkeit, aber vor Ablegung der Atemluftprobe - befreit nicht von der Verpflichtung zur Ablegung der Atemluftprobe (Hinweis auf E 14.9.1983, 82/03/0103, E 19.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/11/0416 3 Stammrechtssatz Das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ist als bestimmte Tatsache gem § 66 Abs 1 KFG (aber nicht gem § 66 Abs 2 lit e KFG) anzusehen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 8. Juli 1996 (Spruchpunkt 2.) wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe sich am 3. August 1995 um ca. 23.00 Uhr in einem näher angeführten Krankenhaus gegenüber einem Arzt und einem Organ der Straßenaufsicht geweigert, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vornehmen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden können, daß er sich anläßlich einer - ... mehr lesen...
Index: 82/01 Gesundheitsrecht Organisationsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: RSG 1870;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;StVONov 19te; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/02/0554 E 28. Februar 1997
Rechtssatz: § 99 Abs 1 lit c idF der 19ten StVO-Nov bezieht sich nur auf § 5 Abs 6 StVO idF d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (ab Zustellung des erstinstanzlichen Mandatsbescheides vom 17. Mai 1996) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;StVO 1960 §99 Abs1 litc impl;VStG §47;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1 Stammrechtssatz Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbesch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach 1. § 20 Abs. 2, 2. § 9 Abs. 1 und 3. § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 bestraft, weil er am 26. September 1994 um 20.55 Uhr auf der B 116 bei Km 8,8 bei der Fahrt von Kapfenberg in Richtung Bruck an der Mur einen nach dem Kennzeichen bestimmten PKW gelenkt und dabei 1. im Zuge eines Überholmanövers die im Ortsgebiet von Kapfenberg zulässige Höchstge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Alkotest Verweigerung
Alkotest Voraussetzung
Alkotest Zeitpunkt Ort European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030134.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Mai 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. Juli 1995 um 02.25 Uhr an einem näher beschriebenen Ort sich als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges geweigert, seine Atemluft mittels Alkomat von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden können,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 5 Abs 2 und 4 StVO idF der 19ten StVO-Nov ist von den die Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, betreffenden Worten des § 99 Abs 1 lit b idF der 19ten StVO-Nov umfaßt. § 5 Abs 4 StVO ist als eine Ausformung des § 5 A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe - jeweils unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - 1.) sich trotz Aufforderung durch ein beeidetes Organ der öffentlichen Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, indem er aus dem fahrenden Gendarmeriefahrzeug gesprungen und in weiterer Folge geflüchtet sei, obwohl vermutet hätte werden können, daß er sich beim Lenken eines dem K... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §97 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker ist trotz Nichtvorweisens der Ermächtigungsurkunde des Straßenaufsichtsorganes verpflichtet, der Aufforderung, sich einer Atemluftuntersuchung zu unterziehen, nachzukommen (Hinweis E 26.11.1982, 3194/80, Anhaltspunkte dafür, daß es sich nicht um "richtige" Gendarmeriebeamte ge... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 7. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 24. November 1994 um 23.00 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er das Fahrzeug gelenkt habe "und vermutet werden konnte, daß S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 6. Oktober 1994 gegen 14.35 Uhr in Linz an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten und fahruntüchtigen Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwölf Tage)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 lita idF 1986/105;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0370 1 Stammrechtssatz Dem Bf wurde im
Spruch: des im Instanzenzug bestätigten Straferkenntnisses das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der nach Beendigung des Lenkens an Ort und Stelle ("vor Ort") einer Atemalkoholuntersuchung unterzogen werden soll, muß entsprechend § 5 Abs 2 ERSTER Satz StVO NICHT im Verdacht stehen, das Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. § 5 Abs 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Ein hoher Alkoholisierungsgrad des Beschuldigte (hier: Blutalkohol 1,83 Promille) erlaubt eine Herabsetzung der von der Behörde erster Instanz verhängten Strafe (hier: S 12.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage) trotz des Umstandes nicht, daß nicht mit Sicherheit davon auszugehen ist,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/02 92/02/0211 1 Stammrechtssatz Die Aufrechterhaltung der von der Behörde erster Instanz verhängten Strafe in voller Höhe trotz Entfalles eines erschwerenden Umstandes ist v... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 5. Februar 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung nicht vor Ablauf von 3 Jahren (gerechnet ab 16. Dezember 1995) erteilt w... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 8. Jänner 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung nicht vor Ablauf von 20 Monaten von der Zustellung dieses Bescheides an erteilt werden darf. Da... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von 10 Monaten (ab 1. Oktober 1995) entzogen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gelt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §75 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/11/0094 2 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde ist an eine rechtskräftige Entscheidung hinsichtlich einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO der Strafbehörde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §75 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/11/0094 2 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde ist an eine rechtskräftige Entscheidung hinsichtlich einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO der Strafbehörde... mehr lesen...