Norm: StGB §81 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z9 litbStVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litbStVO §99 Abs6 litc7.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand (§ 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO) und der dadurch fahrlässig verschuldeten Tötung oder Körperverletzung (§ 81 Abs 1 Z 2 oder § 88 Abs 1 und Abs 3 iVm § 81 Z 2 StGB) wird die Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMKR Art4StGB §81 Z2StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Art 4 7.ZPMRK beinhaltet nicht nur das Recht, nicht erneut verurteilt zu werden, sondern auch das Recht, nicht erneut vor Gericht gestellt zu werden. Eine Verletzung dieser Bestimmung ist daher auch dann anzunehmen, wenn im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren die Behörde von einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l ausging und das Gericht im Strafverfahren in Folge diesen ... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81 Z2StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litcVStG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Konventionsorgane bezweckt Art 4 7.ZPMRK die Vermeidung der Wiederholung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Art 4 7.ZPMRK bezieht sich nicht auf dieselbe strafbare Handlung, sondern vielmehr auf ein erneutes Verfahren bzw eine erneute Bestrafung wegen ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §102 Abs1StVO §14 Abs4StVO §60 Abs3StVO §99 Abs1
Rechtssatz: Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 14 Abs 8, 99 Abs 1, 102 Abs 1 KFG und § 60 Abs 3 StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen mußte, daß der Wagen bei Ausfall des Motors unbeleuchtet sein werde. Entscheidungstexte 8 Ob 205/80 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 BStVO 1960 §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Behörde kann von der bekannten Tatsache ausgehen, daß der durchschnittliche Verbrennungswert des Alkohols im Blut im Verlauf einer Stunde ungefähr 0,10 Promille beträgt. VwGH vom 04.07.1962, Zl 557/62; Veröff: ÖVA 1964,25 Entscheidungstexte 11 Os 216/65 Entscheidungstext OGH 16.12.1965 11 Os 216/65 GlRS VwGH vom... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 FStVO 1960 §99 Abs1 litc
Rechtssatz: Die entgegen den §§ 5 Abs 6 und 99 Abs 1 lit c StVO 1960 erfolgte Verweigerung einer Blutabnahme zur Bestimmung des Alkoholgehaltes ist ein gewichtiger erschwerender Umstand bei der Strafbemessung. Entscheidungstexte 11 Os 276/62 Entscheidungstext OGH 10.01.1963 11 Os 276/62 Veröff: SSt XXXIV/1 ... mehr lesen...