Entscheidungen zu § 50 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

68 Dokumente

Entscheidungen 61-68 von 68

RS OGH 1965/7/13 11Os119/65

Norm: StVO §20 Abs1 IB1StVO §50 Z15
Rechtssatz: Ein Gefahrenzeichen "Andere Gefahr" (§ 50 Z 15 StVO) läßt stets eine Geschwindigkeit von einhundertzehn km/h als im Sinne des § 20 Abs 1 StVO unangemessen erscheinen. Ein Gefahrenzeichen "Andere Gefahr" (Paragraph 50, Ziffer 15, StVO) läßt stets eine Geschwindigkeit von einhundertzehn km/h als im Sinne des Paragraph 20, Absatz eins, StVO unangemessen erscheinen. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1965

RS OGH 1965/1/21 2Ob12/65

Norm: StVO §20 Abs1 IB1StVO §50
Rechtssatz: Einer durch das Gefahrenzeichen "Engpaß" gekennzeichneten Straßenenge haben sich Fahrzeuge aus beiden Richtungen mit einer Geschwindigkeit zu nähern, die das gefahrlose Vorbeifahren aneinander gewährleistet. Entscheidungstexte 2 Ob 12/65 Entscheidungstext OGH 21.01.1965 2 Ob 12/65 Veröff: ZVR 1965/190 S 208 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1965

RS OGH 1964/10/8 11Os150/64

Norm: StVO §50 Z15StVO §89
Rechtssatz: Eine auf einem Weg angebrachte Stacheldrahtabsperrung gehört nicht zu den im ersten Satz des § 89 StVO genannten "Gegenständen, die auf der Straße stehen oder liegen". Demnach ist zwar nicht die Aufstellung des Gefahrenzeichens "Andere Gefahr" erforderlich, die Absperrung muß aber "ständig gut erkennbar" sein. Eine auf einem Weg angebrachte Stacheldrahtabsperrung gehört nicht zu den im ersten Sa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1964

RS OGH 1983/2/22 11Os151/64, 11Os118/64, 2Ob375/68, 2Ob168/69, 11Os80/70, 8Ob148/74, 2Ob25/83

Norm: StVO §3 B3bStVO §49 Abs1StVO §50 Z4
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen "Kreuzung mit Straße ohne Vorrang" ist im Sinne des § 49 Abs 1 StVO als Gefahrenzeichen zu beachten und läßt es nicht zu, schlechthin auf den einzuräumenden Vorrang zu vertrauen. Das Gefahrenzeichen "Kreuzung mit Straße ohne Vorrang" ist im Sinne des Paragraph 49, Absatz eins, StVO als Gefahrenzeichen zu beachten und läßt es nicht zu, schlechthin auf den einzur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1964

RS OGH 2021/8/5 2Ob116/64, 2Ob278/74, 2Ob58/78, 8Ob37/82, 8Ob40/82, 2Ob264/82, 2Ob44/98d, 2Ob40/08h,

Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §19 Abs4 BIVaStVO §50 Z5StVO §52 Abs1 Z23
Rechtssatz: Das Zeichen "Achtung Vorrang" verpflichtet zur Wahrung des Vorranges für die gesamte folgende Kreuzung. Entscheidungstexte 2 Ob 116/64 Entscheidungstext OGH 16.04.1964 2 Ob 116/64 Veröff: ZVR 1965/3 S 10 2 Ob 278/74 Entscheidungstext OGH 28.11.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1964

RS OGH 1963/9/24 10Os93/63

Norm: StVO §50 Z6
Rechtssatz: Die im § 50 Z 6 a, b und c StVO 1960 beschriebenen Gefahrenzeichen vor der Kreuzung einer Straße mit einer Bahn sind nicht den im § 85 lit c StG erwähnten Betriebseinrichtungen einer Eisenbahn zuzuzählen. Die im Paragraph 50, Ziffer 6, a, b und c StVO 1960 beschriebenen Gefahrenzeichen vor der Kreuzung einer Straße mit einer Bahn sind nicht den im Paragraph 85, Litera c, StG erwähnten Betriebseinrichtung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1963

RS OGH 1965/12/2 9Os88/60, 2Ob379/65

Norm: StVO §20 Abs1 IDStVO §50 Z15
Rechtssatz: Das Vorbeifahren an einer unmittelbar neben einer Bundesstraße gelegenen, durch Warnungstafeln für Gefahren allgemeiner Art nach der Nr 7 zu § 34 Abs 1 lit b StPolG abgeschirmten Gaststätte mit eigenen Parkplätzen beiderseits dieser Bundesstraße mit einer Geschwindigkeit von sechzig bis fünfundsechzig km/h ist, wenn daselbst die Sicht durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt ist, jedenfal... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1960

RS OGH 1959/9/10 9Os64/59

Norm: StVO §50 Z1
Rechtssatz: Waren die Frostaufbrüche vom Angeklagten auf weitere Strecke hin sichtbar, oder wurde er auch nur durch eine Warnungstafel auf eine Querrinne oder eine Unebenheit der Fahrbahn aufmerksam gemacht, so ist die Lage, in die er geraten ist, nicht als unerwartet zu bezeichnen. Eine solche Warnungstafel dient ja gemäß dem § 34 Abs 1 des StPolG eben dazu, dem Führer eines Fahrzeuges die ihm, wenn nicht anders an... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1959

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