Der vorliegenden Beschwerde und der Ausfertigung des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer wurde am 13. Jänner 1990 um 04.15 Uhr als Fahrzeuglenker von einem Gendarmeriebeamten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten. Die mit dem Beschwerdeführer um 04.56 Uhr dieses Tages mittels Alkomat durchgeführte Atemluftuntersuchung ergab für diesen Zeitpunkt einen Wert von 0,47 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft. Die u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 17. Mai 1990 um 18.45 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründung: hätten zwei beim Beschwerdeführer um 18.56 bzw. 18.59 Uhr (des Tattages) mittels "Alkomat" vorgenommene Atemluftuntersuchungen Alko... mehr lesen...
Mit dem von der Beschwerde betroffenen Teil des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 30. September 1990 um 03.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt habe. Nach der Begründung: sei die Atemluft des Beschwerdeführers auf dem Gendarmerieposten Hall in Tirol um 03.19 Uhr... mehr lesen...
In der Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei österreichischer Staatsbürger, der mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet sei und deshalb seinen Wohnsitz in Deutschland habe. Berufsbedingt sei er während der Saison als Koch in einem bestimmten Gasthof in Österreich (in Tirol) tätig. Er besitze einen Pkw mit deutschem Kennzeichen sowie sowohl einen österreichischen Führerschein als auch eine deutsche Lenkerberechtigung. Am 21. Juni 1990 habe er seinen Pkw auf der B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Betriebsanleitung des "ALCOMAT" geht hervor, daß die Messung für jede - bestimmten Kriterien entsprechende - Atemprobe gesondert erfolgt, sodaß allfällige einer "gültigen" Probenabnahme vorausgegangene Fehlversuche das Meßergebnis nicht beeinflussen. Auch das Vorhandensein von Mund-Restalkohol... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Person, die ihr Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand lenkt, macht sich der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO unabhängig davon schuldig, ob ihr Blutalkoholgehalt 0,8 Promille erreicht hat oder nicht. Tatbestandsmerkmal der Übertretu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0079 3 Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH tritt die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit bei einem Sturztrunk sofort, somit bereits in der Anflutungsphase auf und wirken sich die Anstiegsphasen daher besonders nachteilig auf die Fahrtü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §37a Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen des Verdachtes einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO kann für diese Übertretung allein schon eine vorläufige Sicherheit von S 8000,-- eingehoben werden. Schlagworte Verhältnis zu anderen Normen und ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Zufolge Verstreichens der in der Betriebsanleitung für den Alkomaten vorgesehenen Wartezeit von 15 Minuten ab dem letzten Alkoholkonsum war somit im Zeitpunkt der ersten Messung keine Verfälschung des Meßwertes durch Mund-Restalkohol mehr zu erwarten. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat
Fests... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Oktober 1989 um 1.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten und somit fahruntüchtigen Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtsh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. April 1990 gegen 23.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort im Gemeindegebiet von Waidhofen an der Thaya einen Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1. sein Verhalten als Lenker eines Pkws sei am 4. September 1989 gegen 16.50 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, als er an einem näher bezeichneten Ort in Oeynhausen mit einem anderen Kraftwagen kollidiert sei, wobei an beiden Fahrzeugen Sachschaden entstanden sei; in der Folge habe er es unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedien... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 22. Juli 1989 gegen 17.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines Fahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, an der Sachverhaltsdarstellung mitzuwirken, indem er kurz nach dem Verkehrsunfall vor seiner Einvernahme durch die Sicherheitswachebeamten Alkohol konsumiert habe. Er hab... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Atemluftprobe genügen bereits die von den Straßenaufsichtsorganen wahrzunehmenden Alkoholisierungsmerkmale wie schwankender Gang, lallende undeutliche Aussprache, gerötete Augenbindehäute sowie penetranter Alkoholgeruch aus dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden ka... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0165 2 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gem § 4 Abs 1 lit c StVO schließt grundsätzlich auch das Verbot mit ein, nach dem Unfall Alkohol zu trinken, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wird die Berechnung des Blutalkoholgehaltes nach Gang und Methode vom Sachverständigen im einzelnen nicht dargestellt, kann dies zur Annahme eines wesentlichen Verfahrensmangels nicht führen, wenn der Besch nicht einmal behauptet, daß bei Heranziehung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Besch verkennt die Rechtslage, wenn er meint, eine Mitwirkungspflicht gem § 4 Abs 1 lit c StVO bestehe nur dann, wenn ihm bekannt sei, daß ein anderer Beteiligter oder ein Dritter das Einschreiten der Exekutive verlangt und der ihm vorgeworfene Verstoß setze eine Alkoholbeeinträchtigung im Zeitpunkt des Unfalles vor... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 8. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO mit einer Geldstrafe von S 4.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe sechs Tage) bestraft, weil er am 8. August 1988 von 23.00 bis 23.15 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Liezen gelenkt habe. Der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Ber... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sprach mit Straferkenntnis vom 27. September 1989 aus, der Beschwerdeführer habe sich 1. am 10. April 1989 um 22.40 Uhr in Götzens, Einethöfe 3, geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl offenbar gewesen sei, daß er sich "auf dieser beschriebenen Fahrt" am 10. April 1989 zwischen 21.25 Uhr und 21.50 Uhr in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und 2. am 11. April 1989 um 07.30 Uhr in Götzens, Bu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe 1. am 25. Oktober 1989 um ca. 20.30 Uhr mit dem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einer bestimmten Straßenstelle einen Verkehrsunfall, bei welchem Personen verletzt worden seien, verursacht und er habe als Person, deren Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, es dabei unterlassen, sofort die nächste Polizei- oder Gendarmeri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 1. Juli 1989 um 19.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf einer bestimmten Straße gelenkt und - (Punkt 6 des Schuldspruches des erstbehördlichen Straferkenntnisses; die Punkte 1 und 2 sind nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, die Punkte 3 bis 5 sind nicht Gegenstand des nunmehr angefochtenen Bescheides) - er habe sich am 1. Juli 1989 um 19.1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit des Beschuldigten nach § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO ist der Gesundheitszustand des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Amtshandlung, nicht jedoch sein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des amtsärztlichen Gutachtens entscheidend. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß ein "gegeneinander gestörtes Verhältnis" besteht, ist nicht zwingend zu schließen, daß der Meldungsleger aus diesem Grunde nicht die Wahrheit sagte, hätte er sich doch dadurch dienstrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt, mit denen er bei dem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1344/67 E 29. Jänner 1968 RS 2 Stammrechtssatz Der durchschnittliche Verbrennungswert des Alkohols im Blut beträgt im Verlauf einer Stunde ungefähr 0,10 %o bis 0,12 %o. Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Resorption Abbaugeschwindigkeit
B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des SV schließt grundsätzlich auch das Verbot ein, nach einem Unfall Alkohol zu trinken, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt des Unfalls ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand gegeben war, erschwert werden ... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 6. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Dezember 1988 um 18.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort gelenkt und sich hiebei in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 über ihn eine Geldstrafe (Er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 7. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil sie am 6. November 1989 um 17.45 Uhr in Zwentendorf, auf der Kreuzung der LH 112 mit der LH 115 auf der Höhe des Hauses Hauptstraße 6, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt habe, obwohl sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Aus der in der Beg... mehr lesen...
Mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 4. Februar 1991, in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 21. Mai 1991, wurde der Beschwerdeführer im verwaltungsstrafrechtlichen Instanzenzug schuldig erkannt, am 2. Jänner 1990 gegen 14,00 Uhr im Gemeindegebiet Lanzenkirchen-Haderswörth, Landeshauptstraße Nr. 142, bei km 2,3 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe dadurch eine Verwal... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 20. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 7. April 1989 um 15.20 Uhr in Wien 2, Obere Donaustraße 53, einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 dieses Ges... mehr lesen...