Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S. vom 28. Juni 2012 wurde der beschwerdeführenden Partei und deren gleichfalls als Antragsteller auftretenden Ehemann unter Spruchpunkt I. gemäß § 45 Abs. 2 StVO die Genehmigung für das Befahren des O.-weges im Abschnitt abzweigend von einer näher genannten Bundesstraße bis zur Hofstelle des O.-gutes entgegen dem für diese Straße verordneten Fahrverbot (in beiden Richtungen) nach § 52 lit. a Z 1 StVO für näher genannte Fahrzeuge unter näher ge... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S. vom 2. Juni 2010 wurde der Beschwerdeführerin unter Spruchpunkt I gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 die Genehmigung des Befahrens eines näher genannten Weges auf einem näher genannten Abschnitt entgegen dem für diese Straße verordneten Fahrverbot (beide Richtungen) nach § 52 lit. a Z. 1 leg. cit. für die Fahrzeuge Mulikipper einer näher genannten Type und Geländemähmaschine einer näher genannten Type bis einschließlich 2. Juni 2012 unter Einhaltun... mehr lesen...
Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 30. Jänner 1991 wurde gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 und Abs. 2 lit. a StVO 1960 zur Fernhaltung von Gefahren und Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch und Schadstoffe, das Fahren mit Fahrzeugen, die mit Kies, Sand, Schotter oder Steinen beladen sind und deren Gesamtgewicht 7,5 t überschreitet, auf bestimmten Straßenzügen in Höchst, Lustenau, Mäder und Meiningen jeweils im Ortsgebiet verboten (mit Ausnahmen für den ör... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2b;
Rechtssatz: Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung muss ein "erhebliches öffentliches Interesse" für die jeweilige vom Antragsteller beabsichtigte Fahrt bzw. "für alle Straßenbenützungen des Antragstellers von der annähernd gleichen Art" iSd § 45 Abs. 2b StVO 1960 gegeben sein - etwa wegen der Wichtigkeit des Transportgutes (Hinweis E 15.5.1996, 9... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs2 lita;StVO 1960 §45 Abs2b;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen von Verordnungen nach § 43 Abs. 2 lit. a StVO 1960 anzuwendenden besonders strengen Maßstab kann ein "erhebliches öffentliches Interesse" nur bei solchen Fahrten bejaht werden, die aus einem allgemeinen Interesse unbedingt erforderlich und unaufschiebbar... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den "mit Eingabe vom 11.10.1993 bzw. 10.12.1993" gestellten Antrag der Beschwerdeführerin, ihr zum Zwecke der Beförderung von Gütern verschiedenster Art für bestimmte Lastkraftfahrzeuge "einschließlich mitgeführten Anhänger" eine Ausnahmebewilligung von dem auf der B 312 Loferer Straße bestehenden sektoralen Fahrverbot zu erteilen, gemäß §§ 45 Abs. 2a und 94a Abs. 1 StVO 1960 ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2a;StVO 1960 §45 Abs2b;
Rechtssatz: Das Vorbringen, "wirtschaftlich gezwungen" zu sein, "ein Transportunternehmen in Liquidation zu führen und sämtliche Mitarbeiter zu entlassen was für die ganze Region gravierende Nachteile mit sich brächte", ist nicht geeignet, die Annahme eines "erheblichen öffentlichen Interesses" iSd § 45 Abs 2a StVO zu begründen. Das... mehr lesen...