Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, daß sein Verhalten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens am 17. Mai 1987 gegen 21.20 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, als er im Ortsgebiet von H. an einem näher beschriebenen Ort an ein dort abgestelltes Fahrzeug (mit bestimmtem Kennzeichen) gestoßen sei, wobei an diesem erheblicher ... mehr lesen...
Mit den in einer Ausfertigung zusammengefaßten, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der NÖ LReg (hinsichtlich der Übertretungen der StVO) und des Lt von NÖ (hinsichtlich der Übertretung des KFG) vom 2. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe 1) am 29. April 1989 um 18.55 Uhr am Gendarmerieposten X die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es zählt nicht zu den wesentlichen Tatbestandselementen des § 4 Abs 5 StVO, daß die bei dem Unfall verursachten Schäden im einzelnen beschrieben werden (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 0216). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020120.X0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Risiken einer Teilnahme am Straßenverkehr auf sich nimmt,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0095
Rechtssatz: Unter dem Begriff "ohne unnötigen Aufschub" iSd § 4 Abs 5 StVO ist nach dem Sinn und Zweck dieser Gesetzesstelle zu verstehen, daß die Meldung nach Durchführung der am Unfallsort notwendigen, durch das Gebot der Verkehrssic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ein "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation das Unterlassen einer nach § 4 Abs 5 StVO gebotenen Meldung entschuldigen (Hinweis E 1.4.1987, 86/03/0243). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO Besch schon fünfzehn Minuten nach dem Tatzeitpunkt dazu fähig, ein Telefongespräch zu führen und behauptet er nicht einmal, aufgrund einer durch den Verkehrsunfall erlittenen Kopfverletzung und eines ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0183 1 Stammrechtssatz Es genügt, das wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit erfolgten Beschädigungen im
Spruch: des Bescheides zu nennen, ohne an dieser Stelle nähere Umstände über den Unfallhergang auszuführen (Hinw... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig erkannt. Laut Begründung: nahm die belangte Behörde als erwiesen an, der Beschwerdeführer habe von einem zum Geradeausfahren gekennzeichneten Fahrstreifen aus abrupt und ohne auf Hupzeichen eines Kfz-Lenkers (des Aufforderers) zu achten, der den r... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. Februar 1990 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie am 8. November 1988 um ca. 19.00 Uhr in Wien 18, B-Gasse n, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei und es unterlassen habe, die nächste Polizeidienststelle ohne ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 1. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 8. September 1988 um 16.52 Uhr in Wien 4, A-Straße 4, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt habe, "an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt" gewesen sei und es unterlassen habe, "ohne unnötigen Aufschub die näch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch bei gehöriger Aufmerksamkeit objektive Umstände zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Kfz-Lenker hat bei und nach riskanten Fahrmanövern - wozu zweifellos ein Fahrstreifenwechsel von einem zum Geradeausfahren gekennzeichneten Fahrstreifen aus auf einen zum Rechtsabbiegen gekennzeichneten Fahrtstreifen zählt - ua im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen hinter i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit nach § 4 Abs 5 StVO kommt es jedenfalls auch auf die Intensität des Anstoßes eines Fahrzeuges an ein anderes und die Art der Beschädigung an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020043.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges hat den Geschehnissen um sein Fahrzeug seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ein Blick in den Rückspiegel ist in bestimmten Verkehrssituationen geboten. Muß dem Lenker schon auf Grund seines gefahrengeneigten Fahrverhaltens bewußt sein, daß er dadurc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist es Sache des Besch vorzubringen, warum er den Verkehrsunfall hinter ihm nicht habe wahrnehmen können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020112.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen 1. nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 und 2. nach § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er am 16. März 1988 um 10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einer bestimmten Örtlichkeit gelenkt und es, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, unterlassen habe, 1. sofort anzuhalten und 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0032 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmer... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Mai 1984 wurde die Beschwerdeführerin - unter teilweiser Neufassung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. November 1983 - schuldig erkannt, sie sei am 12. November 1982 um 21.23 Uhr in Wien 16, Maroltingergasse - Steinbruchstraße, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 19. September 1988 um 22.30 Uhr in Linz, Tummelplatz, nächst dem Haus Nr. 19, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt zu haben und es dabei nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, unterlassen zu haben, 1. das von ihm gelenkte Fahrzeug sofo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0254 E 13. Februar 1987 VwSlg 12399 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e und nach § 4 Abs 5 StVO stehen im Verhältnis der beson... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat der Besch sein Fahrzeug verlassen und die Fahrt erst nach ca 2 Minuten fortgesetzt, so kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß er während dieses Zeitraumes die für die Einleitung der nach § 4 Abs 1 lit... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0051 E 17. Jänner 1985 RS 2 Stammrechtssatz Einer Beschreibung des eingetretenen Sachschadens bedarf es im
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 4 Abs 5 StVO 1960 nicht (Hinweis E 20.6.1973, 5/73, E 27.11.1979, 2416/79). Schlagworte Allgemein European C... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: "Anhalten" iSd § 4 Abs 1 lit a StVO ist dem "Anhalten" iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO nicht gleichzuhalten. Die Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, das Fahrzeug sofort anzuhalten, hat den Zweck, daß der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 9. November 1988 um ca. 15.00 Uhr in Wien 3, A-Gasse 34, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es am 30. September 1988 um 18.45 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, 1. nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, das von ihm gelenkte Fahrzeug sofort anzuhalten, 2. nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten am Unfallsor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Ein unfallsbeteiligter Fahrzeuglenker entfernt sich ohne Verständigung der nächsten Polizeidienststelle vom Tatort insofern auf eigenes Risiko, als es ihm allenfalls nicht gelingen wird, den von der Behörde prima facie angenomm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita idF 1987/516 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Für das Tatbild des § 4 Abs 5 StVO ist es gleichgültig, auf welchem Teil einer Straße mit öffentlichem Verkehr sich ein Verkehrsunfall ereignet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199002... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Für einen Schuldspruch wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO idF 1983/174 ist von der Behörde der Beweis eines Sachschadens zu erbringen (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0004). ... mehr lesen...