Entscheidungen zu § 38 Abs. 5 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

17 Dokumente

Entscheidungen 1-17 von 17

TE OGH 2007/5/24 2Ob260/06h

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Entscheidung | OGH | 24.05.2007

TE OGH 2005/5/23 2Ob109/05a

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Entscheidung | OGH | 23.05.2005

TE OGH 1999/5/20 2Ob143/99i

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Entscheidung | OGH | 20.05.1999

RS OGH 1999/5/20 2Ob143/99i

Norm: StVO §38 Abs1StVO §38 Abs5
Rechtssatz: Da sowohl gelbes nicht blinkendes Licht wie auch rotes Licht gemäß § 38 Abs 1 und 5 StVO als Zeichen für "Halt" gelten, besteht hinsichtlich des Schutzzweckes dieser Bestimmungen kein Unterschied. In Betracht kommen hinsichtlich des Schutzzweckes des Haltegebotes des § 38 Abs 1 und 5 StVO nicht nur die Verkehrsteilnehmer, die sich auf der Kreuzung selbst, sondern auch jene, die sich in unmittelbarer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1999

TE OGH 1998/10/29 2Ob333/97b

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Entscheidung | OGH | 29.10.1998

RS OGH 1998/10/29 2Ob333/97b, 2Ob143/99i

Norm: ABGB §1311 IIbStVO §38 Abs5
Rechtssatz: Diese Bestimmung hat den Zweck, allen Gefahren des Straßenverkehrs vorzubeugen. Sie dient daher dem Schutz aller in Betracht kommenden Verkehrsteilnehmer und es besteht kein Anlaß, aus der Art oder dem Ort der Anbringung einer Ampel eine Einschränkung auf bestimmte Verkehrsteilnehmer abzuleiten. Auch wenn die Ampel im Sinn des § 56 Abs 2 StVO zur Regelung der Benützung eines Schutzweges angebracht i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1998

TE OGH 1997/11/17 12R202/97b

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Entscheidung | OGH | 17.11.1997

RS OGH 1997/11/17 12R202/97b

Norm: StVO §38 Abs5StVO §19 Abs3
Rechtssatz: Die Annahme eines Vorrangs hat zur Voraussetzung, daß der betreffende Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zum zulässigen Weiterfahren hat. Eine solche Möglichkeit liegt nicht vor, wenn eine durch Druckknopf zu steuernde Fußgängerampel sich unmittelbar vor einer ungeregelten Kreuzung befindet, deren Schutzbereich (Haltelinien beiderseits des Fußgängerüberganges) in den Kreuzungsbereich hineinragt, und... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1997

TE OGH 1993/5/27 2Ob30/93

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Entscheidung | OGH | 27.05.1993

RS OGH 1993/5/27 2Ob30/93, 2Ob20/13z

Norm: StVO §26 Abs3StVO §38 Abs5
Rechtssatz: Der Lenker eines Einsatzfahrzeuges, der wegen Rotlichtes anhalten muss, darf erst dann in die Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, dass hiebei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden; ein Vorrang gegenüber dem Querverkehr, für den grünes Licht gilt, kommt ihm nicht zu. Entscheidungstexte 2 Ob 30/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1993

RS OGH 1991/1/16 2Ob87/90, 12Os31/97 (12Os32/97), 2Ob109/05a, 2Ob260/06h, 2Ob31/09m

Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs5
Rechtssatz: Rotlicht gilt gemäß § 38 Abs 5 StVO als Zeichen für "Halt", die Lenker von Fahrzeugen haben unbeschadet der Bestimmungen des Abs 7 (leuchtende grüne Pfeile) und des § 53 Z 10 a (betrifft nur die Straßenbahn) anzuhalten. Eine Ausnahme, wie sie im § 38 Abs 2 StVO normiert ist, gibt es nicht. Dem Verkehrsteilnehmer, der gegen dieses absolute Anhaltegebot verstoßen hat, kommt daher der Vorrang nicht zu. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1991

TE OGH 1988/2/9 8Ob91/87

Entscheidungsgründe: Am 13. Mai 1986 ereignete sich in Linz im Bereich der Einmündung der Landwiedstraße in die Unionstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Kombi (Opel Kadett D, O-806.476) und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW (Audi 100, O-544.125) beteiligt waren. Dabei wurden beide Kraftfahrzeuge beschädigt. In die Unionstraße mündet - stadteinwärts gesehen - von links die Gaumbergstraße und in der Folge von rechts di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1988

TE OGH 1986/8/28 8Ob53/86

Entscheidungsgründe: Am 12. August 1982 ereignete sich im Gemeindegebiet von Wels auf der Kreuzung der Hans-Sachs-Straße mit dem Steiningerweg gegen 7 Uhr 50 ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem PKW BMW 518 (O 305.916) und der Erstbeklagte als Lenker des bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKWs der Zweitbeklagten Opel Rekord Caravan (W 683.610) beteiligt waren. Dabei wurde die Klägerin verletzt, ihr Vermögensschaden betrug 40.960 S, jener der Zweitbeklagten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1986

TE OGH 1986/1/23 8Ob87/85

Entscheidungsgründe: Am 22.3.1984 ereignete sich in Graz auf der ampelgeregelten Kreuzung Annenstraße - Eggenberger Gürtel ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen St 65.311 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen G 62.249 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf dem Eggenberger Gürtel nordwärts und bog auf de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.01.1986

TE OGH 1985/5/23 8Ob19/85

Entscheidungsgründe: Am 4.10.1982 ereignete sich gegen 16,10 Uhr im 15.Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße - Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 542.102 und die Zweitbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 699.510 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger, der mit seinem PKW die Kre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1985

RS OGH 1979/6/26 2Ob82/79, 2Ob15/83, 8Ob19/85, 8Ob87/85, 8Ob53/86, 8Ob91/87, 2Ob87/90, 12Os31/97 (12

Norm: StVO §19 AIIaStVO §19 BIIStVO §19 BVIIStVO §38 Abs5
Rechtssatz: Wer das absolute Anhaltegebot des Rotlichts übertritt, kann für sich keinen Vorrang in Anspruch nehmen, weil dieser voraussetzt, daß der Lenker die Möglichkeit zum zulässigen Weiterfahren hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 82/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 82/79 Veröff: ZVR 1980/131 S 144 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1979

Entscheidungen 1-17 von 17