Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz erkannte mit Straferkenntnis vom 4. März 1996 den Beschwerdeführer für schuldig, er habe am 5. November 1995 um 9.12 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. auf der B 202 an einer näher bestimmten Kreuzung das Gelblicht der Verkehrsampel nicht beachtet, indem er nicht vorschriftsmäßig vor der Kreuzung angehalten habe, 2. in B auf dem B.-Weg die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, wo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Konkretisierung des gegebenen und nicht befolgten Zeichens hat lediglich den Zweck klarzustellen, ob es sich um ein nach den Abs. 1, 2 oder 3 des § 37 StVO 1960 oder um ein nach § 97 Abs. 5 StVO 1960 strafbares Verhalten handelt (Hinweis E 20.... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.9.1988 um 09.15 Uhr als Lenker des Lkw-Zuges nn/n in Innsbruck, Burgenlandstraße, Höhe Dr. Glatz Straße, Fahrtrichtung Osten 1.) das Rotlicht der Ampelanlage mißachtet, 2.) nach der Kreuzung Amraser-See-Straße - Amraser Straße das Haltezeichen eines SWB nicht beachtet, 3.) zwischen Holland-Blumenmarkt und Araltankstelle (Amraser-See-Straße) das Ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Beim Tatbild einer Übertretung nach § 97 Abs 5 StVO muß die Tatumschreibung im
Spruch: eines Straferkenntnisses wegen der genannten Übertretung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 17.8.1987 um 14.30 Uhr in Wien 23, in der Gutheil-Schoder-Gasse 1 Richtung Anton-Baumgartner-Straße als Lenker des Kraftfahrzeuges W nnn.nnn 1) ein Fahrzeug auf einem Schutzweg überholt, obwohl dieser weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wurde und 2) das deutlich sichtbar von einem Organ der Straßenaufsicht erteilte Zeichen, anzuhalten, nicht beachtet, sonder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1 idF 1976/412 ;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5 idF 1984/253 ;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 8.7.1988, 88/18/0075) geforderte Konkretisierung des gegebenen und nicht befolgten Zeichens hat lediglich den Zweck klarzustellen, ob es s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1 idF 1976/412;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5 idF 1984/253 ;StVO 1960 §99 Abs4 liti idF 1976/412 ;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Handelt es sich bei dem von einem Organ der Straßenaufsicht gegebenen Zeichen nicht um ein Armzeichen zum Zweck der Verkehrsregelung im Sinne des § 37 Abs 1, § 37 Abs ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs2 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §38 Abs1 lita idF vor 1986/0105;StVO 1960 §55 Abs2 idF vor 1986/0105 ;StVO 1960 §9 Abs3 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §9 Abs4 idF vor 1986/0105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0038 E 23. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Haltelinien bedürfen, damit sie für den Verkehrsteilnehmer verbindlich sind, einer verordnungsmäßige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten eine Übertretung des § 97 Abs 5 StVO zur Last gelegt, weil er das von einem Gendarmeriebeamten deutlich gegebe Haltezeichen (rotes Licht mit Anhaltestab) missachtet habe, indem er ohne Geschwindigkeitsreduktio... mehr lesen...
Beachte Neuer Stammrechtssatz (nach Entscheidungsdatum 31. Dezember 1989): 85/18/0174 E 19. März 1990 RS 6; (RIS: NStRS) Rechtssatz: Haltelinien bedürfen, damit sie für den Verkehrsteilnehmer verbindlich sind, einer verordnungsmäßigen Grundlage (Hinweis E VS 8.5.1987, 85/18/0257). Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs2 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §38 Abs1 lita idF vor 1986/0105;StVO 1960 §55 Abs2 idF vor 1986/0105 ;StVO 1960 §9 Abs3 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §9 Abs4 idF vor 1986/0105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0038 E 23. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Haltelinien bedürfen, damit sie für den Verkehrsteilnehmer verbindlich sind, einer verordnungsmäßige... mehr lesen...