Entscheidungen zu § 26 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1988/10/19 88/02/0074

Mit Datum 25. März 1988 richtete die belangte Behörde im Instanzenzug einen Bescheid an den Beschwerdeführer, dessen Schuldspruch wie folgt lautete: "Der Beschuldigte WH hat am 13.2.1986, von 00.45 Uhr bis 00.50 Uhr 1) in Wien 3., 11., 10. und 23., auf der A 23, Südosttangente, Fahrtrichtung Süden, von der Ausfahrt St. Marx bis zur Ausfahrt Inzersdorf als Lenker des Kombinationskraftfahrwagens mit dem amtlichen Kennzeichen W n.nnn die gemäß § 52 Zif. 10 a StVO 1960 kundgemachte zuläs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0074

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs2;StVO 1960 §26 Abs3;StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 26 Abs 2 und Abs 3 StVO stellen einen Rechtswidrigkeitsausschluss in Bezug auf den Lenker eines Einsatzfahrzeuges dar. Der Lenker eines den äußersten linken Fahrstreifen verwendenden, die Fahrt eines Einsatzfahrzeuges behindernden Fahrzeuges kann sich jedoch auf diese Normen nicht be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

RS Vwgh 1988/1/22 85/18/0135

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z25;StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §26 Abs2;StVO 1960 §26 Abs3;StVO 1960 §26 Abs4;StVO 1960 §26 Abs5;StVO 1960 §89a Abs2 idF vor 1983/174;StVO 1960 §89a Abs7 idF vor 1983/174;
Rechtssatz: Würden die aus einer Feuerwehrausfahrt ausfahrenden Einsatzfahrzeuge durch einen vor der Ausfahrt abgestellten PKW an der Ausfahrt gehindert, so käme es nicht darauf an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1988

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