RS Vwgh 1988/1/22 85/18/0135

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z25;
StVO 1960 §2 Abs1 Z26;
StVO 1960 §26 Abs2;
StVO 1960 §26 Abs3;
StVO 1960 §26 Abs4;
StVO 1960 §26 Abs5;
StVO 1960 §89a Abs2 idF vor 1983/174;
StVO 1960 §89a Abs7 idF vor 1983/174;

Rechtssatz

Würden die aus einer Feuerwehrausfahrt ausfahrenden Einsatzfahrzeuge durch einen vor der Ausfahrt abgestellten PKW an der Ausfahrt gehindert, so käme es nicht darauf an, welchen Zeitverlust eine Reversiertätigkeit nach sich ziehen würde, bzw wie oft eine solche notwendig wäre, weil Einsatzfahrzeugen eine solche nicht zugemutet werden könne (vgl. dazu auch die Bestimmung des § 26 Abs 2 bis 5 StVO 1960). Vielmehr muss es den Einsatzfahrzeugen möglich sein, in einem Zug aus der Ausfahrt in die Straße einzufahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180135.X05

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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