Entscheidungen zu § 26 Abs. 5 StVO 1960

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2007/10/18 2Ob197/07w

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Entscheidung | OGH | 18.10.2007

TE OGH 2005/11/21 2Ob138/05s

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Entscheidung | OGH | 21.11.2005

TE OGH 1987/5/21 8Ob18/87

Entscheidungsgründe: Am 20.Dezember 1982 kam es in Villach im Bereich der Kreuzung Ossiacherzeile-Emil von Behringstraße zu einem Verkehrsunfall, an welchem der bei der Klägerin haftpflichtversicherte PKW Mazda 323 und der bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherte Rotkreuzwagen des Zweitbeklagten beteiligt waren. Die Klägerin leistete an vier Verletzte bisher S 410.280,--. In diesem Umfang sind Ersatzansprüche auf sie übergegangen. Die Klägerin begehrte von den Beklagten den E... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1987

TE OGH 1985/10/8 2Ob36/85

Begründung: Der Erstbeklagte, der praktischer Arzt in Attnang-Puchheim ist, besuchte am 16.5.1981 in Bad Ischl ein berufsbildendes Seminar. An diesem Samstag hatte ab Mittag der Wochenenddienst die ärztliche Betreuung in Attnang-Puchheim übernommen; der Erstbeklagte wäre 'außer Dienst' gewesen. Er hatte aber mit seiner Frau vereinbart, daß er in dringenden Fällen über ein von ihm mitgeführtes Ausrufgerät alarmiert werden könne. Am Nachmittag bekam er über dieses Ausrufgerät ein Sign... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.10.1985

RS OGH 1981/1/15 8Ob257/80, 8Ob155/82, 8Ob227/82, 8Ob224/83, 2Ob138/05s, 2Ob197/07w

Norm: ZPO §266 BStVO §19 Abs2 BIIStVO §26 Abs5
Rechtssatz: Alle Straßenbenützer haben einem herankommenden Einsatzfahrzeug gemäß § 26 Abs 5 StVO Platz zu machen und dieser Verpflichtung dann zu entsprechen, wenn sie nach dem vorhersehbaren Fortbewegungsweg für den bevorzugten Straßenbenützer ein Hindernis bilden könnten (vgl ZVR 1974/1 ua). Demnach haben sie insbesondere bei Annäherung an eine Kreuzung zu beachten, dass sie auf einer solchen da... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1981

RS OGH 1977/4/28 2Ob31/77 (2Ob32/77), 8Ob192/77, 8Ob194/80, 8Ob18/87

Norm: StVO §26 Abs2StVO §26 Abs5
Rechtssatz: Kein Verschulden des Lenkers eines im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeuges, der mit über einhundertzwanzig km/h auf einem selbständigen Gleiskörper im Stadtgebiet fährt, bei Kollision mit einem links einbiegenden Kraftfahrzeug, weil ersterer damit rechnen konnte, daß seinem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz gemacht werde. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1977

Entscheidungen 1-6 von 6