RS OGH 1977/4/28 2Ob31/77 (2Ob32/77), 8Ob192/77, 8Ob194/80, 8Ob18/87

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Veröffentlicht am 28.04.1977
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Norm

StVO §26 Abs2
StVO §26 Abs5

Rechtssatz

Kein Verschulden des Lenkers eines im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeuges, der mit über einhundertzwanzig km/h auf einem selbständigen Gleiskörper im Stadtgebiet fährt, bei Kollision mit einem links einbiegenden Kraftfahrzeug, weil ersterer damit rechnen konnte, daß seinem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz gemacht werde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0075084

Dokumentnummer

JJR_19770428_OGH0002_0020OB00031_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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