Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §130BSVG §74 Abs1 Z2BSVG §80GSVG §78 Abs1 Z2GSVG §85
Rechtssatz: Ein inländischer Sozialversicherungsträger hat im Ausland ohne Verwaltungshilfe eines ausländischen Trägers praktisch keine Möglichkeit, dem Versicherten Sachleistungen durch eigene oder Vertragseinrichtungen der Krankenbehandlung zur Verfügung zu stellen. Es besteht keine Verpflichtung, Verträge mit Einrichtungen der Krankenbehandlung im Ausland abzusc... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2BSVG §74 Abs1 Z2BSVG §80GSVG §78 Abs1 Z2GSVG §85
Rechtssatz: Der Versicherungsträger ist über den inländischen Bereich hinausgehend nicht verpflichtet, durch entsprechende Sozialversicherungsabkommen sicherzustellen, daß Krankenversicherte weltweit, also wo immer sie gerade der Anstaltspflege bedürfen, diese Anstaltspflege als Sachleistung erhalten können. Die Organisation der Sozialversicherung beschränkt sich insoweit a... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2BSVG §74 Abs1 Z2BSVG §80GSVG §78 Abs1 Z2GSVG §85
Rechtssatz: Die Krankenversicherung trifft unter anderem Vorsorge für den Versicherungsfall der Krankheit. Dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung kommt der Krankenversicherungsträger nach, wenn er die Erbringung der Gesundheitsgüter organisiert, sei es durch Schaffung eigener Einrichtungen, sei es durch Verpflichtung von Dritten (insbesondere Ärzten) im Vertragswege. I... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...