Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen Steiermark (in der Folge: belangte Behörde) vom 07.12.2022 wurde ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (in der Folge: BF) zum 28.04.2022 verpflichtet sei, einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 23.585,35 an Sozialversicherungsbeiträgen zur Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, zur Selbstständigenvorsorge, Nebengebühren, Kostenantei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2019 wurden der Beschwerdeführerin zunächst vorläufig mit der Mindestbeitragsgrundlage in der Höhe von 446,81 Euro vorgeschrieben. Nachdem revidierte Einkommensdaten, aus denen Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Höhe von 324.457,35 Euro hervorgehen, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: SVS/belangte Behörde) von der Abgabenbehörde im Wege d... mehr lesen...