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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.07.2023, GZ. XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , geb. XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Inneren Medizin (Spezialisierung Kardiologie und internistische Intensivmedizin) bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung der Ehe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 22.01.2019, XXXX , wurde die Antragstellerin von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen aus dem Fachgebiet für "Medizin-Neurologie" bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Mit Eingabe, welche am 11.04.2019 beim Bundesverwaltungsgericht, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige und Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss vom XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtliche Sachverständige zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Die Sachverständige wurde ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX oXXXX XXXX o XXXX o XXXX XXXX XXXX o XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige und Fachärztin für XXXX, wurde mit Beschluss vom XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtliche Sachverständige zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Die Sachverständige wurde ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1. Die Antragstellerin, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Die Antragstellerin, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss XXXX vom XXXX, von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtliche Sachverständige zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde die Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Die Antragstellerin, Fach... mehr lesen...