Entscheidungen zu § 39 Abs. 3 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

23 Dokumente

Entscheidungen 1-23 von 23

TE Bvwg Beschluss 2025/7/26 W167 2306053-1

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 26.07.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/4/17 W167 2295865-1

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.04.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/4/17 W167 2305850-1

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.04.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/2/14 W167 2293590-1

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 14.02.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/1/27 W167 2292378-1

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.01.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/1/22 W167 2290518-1

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.01.2025

TE Bvwg Beschluss 2024/12/17 W167 2293639-2

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.12.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/10/24 W167 2275607-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung des nichtamtlichen Dolmetschers war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Er beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der im
Spruch: angeführten Höhe. Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 24.10.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/9/3 W167 2291809-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 268,60 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 03.09.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/9/3 W167 2291809-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung des nichtamtlichen Dolmetschers war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Er beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 268,60 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat e... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 03.09.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/7/18 W167 2274786-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung des nichtamtlichen Dolmetschers war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Festsetzung der Dolmetsch... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 18.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/4/22 W167 2285096-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 192,60 (inklusive 20% USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/4/22 W167 2286606-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 242 (exklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat er... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.04.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/3/6 W167 2277942-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 191 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat er... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.03.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/3/6 W167 2275383-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 228,60 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.03.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/1/26 W167 2266930-1

Begründung: ,
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Festsetzung der Dolmetschgebühren Das Bundesverwaltungsgericht hegt keine Bedenken gegen die Höhe der in der Honorarnote verzeichneten Gebühren von € 233,10 (inklusive USt). Die Partei, welche aus Sicht des BVwG die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. Dahe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 26.01.2024

TE Bvwg Beschluss 2023/9/18 W167 2270524-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von 61,00 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erw... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 18.09.2023

TE Bvwg Beschluss 2022/7/14 W167 2249228-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für seine Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 233,76 bzw. 248,16 (inklusive USt) sowie € 132,10 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgeb... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 14.07.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/7/5 W139 2251348-2

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 05.07.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/2/18 W167 2243691-1

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 18.02.2022

TE Bvwg Beschluss 2020/7/17 W167 2219515-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für ihre Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 165,90 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Festsetzung der Dolmetschgeb... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.07.2020

TE Bvwg Beschluss 2020/5/20 W167 2004498-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für ihre Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von ? 134,00 (inklusive 20% MWSt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Festsetzung der Dolmetsc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 20.05.2020

TE Bvwg Beschluss 2020/3/16 W139 2208701-2

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 31.10.2018 beantragte die XXXX , im Vergabeverfahren "MEDOS - Managed e-Document and Output Service; Aktenzeichen: BCC- 512-ProVia IC 9281" der Auftraggeberin ÖBB-Business Competence Center GmbH, Erdberger Lände 40-48, 1030 Wien, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die sie bezüglich ihres Angebotes zu Los 1 betreffende Ausscheidensentscheidung vom 22.10.2018 für nichtig zu erklär... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.03.2020

Entscheidungen 1-23 von 23

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten