Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 06.03.2019 für Dolmetscherleistungen bei zwei in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in denen jeweils auch eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 03.04.2019 für Dolmetschleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in denen auch eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 25.06.2019 für Dolmetschleistungen bei drei in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmungen (IFA 1171642303, IFA 1102697603, und IFA 1184726307) herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen – in denen auch jeweils eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DE... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 08.06.2020, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.07.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 08.06.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.06.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Weiters wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.05.2020, Zlen. XXXX XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin dolmetschte für die belangte Behörde am 25.03.2019 sowie am 19.06.2019 in Einvernahmen und machte mit Gebührennoten Nr. 75J/BFA/2019 sowie Nr. 149J/BFA/2019 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken, die nicht während der Vernehmung angefertigt wurden, geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin dolmetschte für die belangte Behörde am 25.03.2019 sowie am 19.06.2019 in Einvernahmen und machte mit Gebührennoten Nr. 75J/BFA/2019 sowie Nr. 149J/BFA/2019 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken, die nicht während der Vernehmung angefertigt wurden, geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.03.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.06.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.12.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.11.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.12.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.01.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 15.06.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 15.05.2020 eine Beweisaufnahme in der Ordination einer Sachverständigen an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 15.05.2020 eine Beweisaufnahme in der Ordination einer Sachverständigen an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.03.2020, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 05.05.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.01.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 26.02.2020 eine Beweisaufnahme vor einem medizinischen Sachverständigen betreffend die Erstellung eines psychiatrisch-neurologischen Gutachtens eines somalischen Beschwerdeführers zur Zl. XXXX an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.03.2019, XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung W201 in der Beschwerdesache des XXXX zum länderkundigen Sachverständigen bestellt und ihm die Beantwortung von Fragen „in einer Stellungnahme aus länderkundiger Sicht“ aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 3. Am 05.09.2019 brachte der Antragsteller im Wege des ERV das schriftlich erstellte Gutachten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.03.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.03.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.04.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.02.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.04.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...