Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.09.2021, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.10.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.05.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 09.06.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.05.2021, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 09.06.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim Bu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 25.03.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 15.06.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.09.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.10.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.09.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.10.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.12.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 21.01.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurden. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.03.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.05.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.03.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust sc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsatz vom 04.06.2021, Zl. XXXX , beraumte das BVwG für den 25.06.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin ordnungsgemäß als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 29.04.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 02.06.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich, unter Aufgliederung der einzelnen Gebü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 11.03.2021, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Beschwerdeverhandlung für den 16.03.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich, unter Aufgliederung d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.08.2021 an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Dolmetscher unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Geb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.05.2020, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 26.05.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den Schriftsätzen vom 20.05.2021 bzw. 20.05.2021, Zl. XXXX , wurde für den 15.06.2021 in zwei asylrechtlichen Beschwerdeverfahren jeweils eine Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen angeordnet, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. In den Schriftsätzen wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.07.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.08.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1 Der Antragsteller, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, wurde mit Beschluss vom 29.03.2021, GZ. W141 2229329-1/10Z, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens über den Beschwerdeführer bestellt. Dem Sachverständigen wird die Beantwortung folgender Fragen in diesem Gutachten aufgetragen: 1) Durchführung einer ärztlichen Untersuchung und Erstellung eines Befundes mit medizinisch exakt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.06.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.07.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Dolmetscher unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.05.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.07.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Dolmetscher unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.02.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.05.2021 an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Dolmetscher unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Geb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.04.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.05.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 23.03.2021, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 21.04.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.03.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 26.05.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.05.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verl... mehr lesen...