Entscheidungen zu § 59 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/27 2005/05/0180

Das in der Liegenschaft EZ 2814, Grundbuch 19710 Eichgraben, eingetragene Grundstück Nr. 1475/1, landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 59.644 m2, ist im Flächenwidmungsplan als Grünland-landwirtschaftliche Fläche gewidmet. Dieses Grundstück grenzt an Bauland-Wohngebiet und liegt demnach knapp außerhalb des bebauten Gebietes; darüber hinaus liegt es im Landschaftsschutzgebiet Wienerwald. Es weist Richtung Wohnsiedlung ein Gefälle von ca. 13 % auf. Die Beschwerdeführ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.2006

RS Vwgh 2006/2/27 2005/05/0180

Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht
Norm: BauO NÖ 1996 §1 Abs3 Z1;BauRallg;B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;ForstG 1975 §1a Abs5;ForstG 1975 §59;VwRallg;
Rechtssatz: Im § 1 Abs. 3 Z. 1 Nö Bauordnung 1996 werden die Begriffe Fo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1981/3/30 0961/80

Am 24. September 1976 beschlossen die Grundeigentümer, über deren Liegenschaften die geplante Bringungsanlage "S" führen sollte, einstimmig die Bildung der im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Bringungsgenossenschaft, zu deren Obmann LI einhellig gewählt wurde. Zu den zahlreichen an diesem Projekt beteiligten Interessenten zählte auch der Beschwerdeführer mit der Liegenschaft EZ. n1 KG N mit 35 Anteilen. Mit Bescheid vom 4. November 1976 erteilte die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.1981

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