Entscheidungen zu § 34 Abs. 3 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2008/4/23 2008/03/0019

Hinsichtlich der Vorschichte wird auf das hg Erkenntnis vom 19. Dezember 2006, Zl 2004/03/0185, verwiesen. Mit diesem wurde die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen Spruchpunkt 1. des Bescheides der belangten Behörde vom 7. September 2004, mit dem den Beschwerdeführern die Entfernung des in einem näher bezeichneten Geheges gehaltenen Schalenwildes aufgetragen worden war, als unbegründet abgewiesen, während Spruchpunkt 2. des genannten Bescheides, mit dem den Beschwerdeführern die Her... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/10/2 2006/10/0175

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 8. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die auf den Waldgrundstücken Nr. 777/1, 778/1 und 785, KG W. errichtete Umzäunung eine unzulässige Sperre darstelle und den Eigentümern (u.a. dem Beschwerdeführer) die Beseitigung der Sperreinrichtung im Bereich der jeweils in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke binnen festgesetzter Frist aufgetragen (Spruchpunkt I) und der Beschwerdeführer verpflichtet, binnen festgesetzter Frist... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.10.2007

RS Vwgh 2007/10/2 2006/10/0175

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §34 Abs3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/10/0383 E 14. Dezember 1998 RS 2(Hier mit dem Zusatz: Auf die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Verfügungsberechtigung des Pächters kommt es ebenso wenig an wie auf jene Rechtsstellung, die ihm aus der Einräumung eines Vorkaufsrechtes erwachsen ist.) Stammrechtssatz § 34 Abs 3 lit c ForstG 1975 stellt bei der Berechnu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.10.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/12/19 2004/03/0185

Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg Erkenntnis vom 13. November 2002, Zl 99/03/0418, verwiesen. Mit diesem wurde die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 31. August 1999, mit dem - im Instanzenzug - der Antrag der Beschwerdeführer um Bewilligung eines Zuchtgeheges für Gämsen im Bereich näher genannter Grundstücke abgewiesen worden war, als unbegründet abgewiesen. Nach Zustellung dieses Erkenntnisses wurde von der Erstbehörde erho... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2006

RS Vwgh 2006/12/19 2004/03/0185

Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33 Abs1;ForstG 1975 §33 Abs2;ForstG 1975 §33 Abs3;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §34 Abs2;ForstG 1975 §34 Abs3 litc;JagdG NÖ 1974 §57 Abs2;JagdG NÖ 1974 §57 Abs3;JagdG NÖ 1974 §7;JagdRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 33 Abs 1 ForstG darf jedermann, unbeschadet der Bestimmungen der Abs 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszweck... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/14 98/10/0383

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie im Spätherbst 1995 durch das zuständige Forstaufsichtsorgan erstmals festgestellt worden sei, die gepachteten Waldgrundstücke Nr. 777/1, 778/1 und den nördlichen Teil des Grundstückes Nr. 78... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1998

RS Vwgh 1998/12/14 98/10/0383

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 idF 1987/576;ForstG 1975 §174 Abs1 litb Z5;ForstG 1975 §34 Abs2;ForstG 1975 §34 Abs3;ForstG 1975 §34 Abs4;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber der ForstGNov 1987 wollte nicht etwa die Waldwirkungen als für den Waldbegriff unerheblich entfallen lassen, sondern ihren gesonderten Nachweis beseitigen; er ging also davon aus, daß mit einer als Wald einzustufenden Fläche jedenfalls a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1998

RS Vwgh 1998/12/14 98/10/0383

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §34 Abs3 litc;
Rechtssatz: § 34 Abs 3 lit c ForstG 1975 stellt bei der Berechnung der zulässigen Sperrfläche auf das Waldeigentum ab. Pachtflächen sind daher in die Berechnung nicht einzubeziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998100383.X02 Im RIS seit 20.11.2000 Zulet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1998

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