Begründung: Der nun 16 Jahre alte Sohn ist seit dem 1.Juli 1991 als Kraftfahrzeugmechanikerlehrling tätig und erhält eine Lehrlingsentschädigung von monatlich netto S 3.265, woraus sich einschließlich der Sonderzahlungen ein durchschnittliches eigenes Einkommen von etwa netto S 4.000 im Monat ergibt. Die Eltern leben getrennt. Der Lehrling wird in dem vom Vater geführten Haushalt betreut. Der Vater verdient als Bauhilfsarbeiter monatlich rund S 15.000. Das Erstgericht verpflicht... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 3. 1989 war der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Kläger) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 5.400,- an die beklagte und gefährdete Partei (im nachstehenden Beklagte) ab 1. 4. 1989 verhalten; im Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag des Klägers auf Bewilligung der gesonderten Wohnungsnahme einigten sich die Parteien auf die Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaFamLAG §2 Abs2
Rechtssatz: Das Kind, für das die Familienbeihilfe bezogen wird, kann grundsätzlich nicht deren Herausgabe neben dem Unterhaltsbeitrag begehren. Als Einkommen ist sie aber bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 652/90 Entscheidungstext OGH 06.12.1990 7 Ob 652/90 Veröff: RZ 1991/26 S 99 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 2. April 1990, 2 C 812/89-8, geschieden. Die Obsorge über den Minderjährigen steht nach dem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich der Mutter zu. Diese ist mit dem Minderjährigen im November 1985 nach Australien verzogen. Der Minderjährige begehrt ab 1. März 1990 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.800, einen rückständigen Unterhalt und die F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte am 31.1.1983 einen Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte als Lenker eines PKWs, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, verschuldet hatte. Der Kläger erlitt beim Unfall einen Kniescheibenbruch rechts mit Bluterguß im rechten Kniegelenk, einen Verrenkungsbruch des linken Sprunggelenkes mit Abbruch des Innenknöchels sowie Ausbruch eines Knochenstückchens vom Schienbeinende mit beträchtlicher Bandzerreißung, ferner diverse Kör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 28. 11. 1981 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 172 in Tirol zwischen Kössen und Walchsee verletzt. Der Kläger war Insasse des vom Erstbeklagten gehaltenen und gelenkten PKW mit dem Kennzeichen T 05.039/82. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraffahrzeuges. Im vorliegenden Rechtsstreit machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus diesem Verkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.1.1977 geborene Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall am 16.7.1985 schwer verletzt. Die Haftung der Beklagten für die Unfallsfolgen ist unstrittig. Die Klägerin begehrte zuletzt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 839.440,50 s.A. Im einzelnen machte sie geltend: Schmerzengeld S540.000,-- Verunstaltungsentschädigung S 110.000,-- Kosten für Heimunterbringung Feber 1986 bis Juni 1987 und September 198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der uneheliche Vater der am 2. Mai 1976 geborenen Daniela R***, welcher der Kläger als Gatte der Mutter im September 1978 seinen Familiennamen gegeben hat. Die Mutter Ingrid R*** hatte am 22. April 1978 den Kläger geheiratet. Diese Ehe wurde am 20. November 1984 geschieden. Mit der am 31. Dezember 1984 eingebrachten Klage begehrte der Kläger mit der Behauptung, er habe in der Zeit vom 1. Oktober 1978 bis 30. September 1984 für die mj. Daniela ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der minderjährigen ehelichen Kinder (Antragsteller), die väterliche Großmutter (Antragsgegnerin) als subsidiär Unterhaltspflichtige zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S pro Kind zu verpflichten, ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der eheliche Vater der Antragsteller als Landwirt und Liftbediensteter monatlich 8490.40 S verdiene, wovon er 1940 S monatlich (1800 S bar, Rest Naturalleistungen) an die austragsberechtigte Antragsgegnerin l... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AeFamLAG §2 Abs2FamLAG §11 Abs2FamLAG §12a
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe gilt als Einkommen jenes Haushaltes, in dem das Kind betreut wird, nämlich als Einkommen des nach § 2 Abs 2 (bzw nach § 11 Abs2) FamLAG Anspruchsberechtigten und damit vor allem desjenigen, der die Beihilfe bezieht und dessen Haushalt das Kind teilt (Entscheidung im Vortragsbericht AnwBl 1979, 395 ff, 397). Entscheidungstexte ... mehr lesen...