Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft x vom *** wurde über Herrn *** gemäß § 52 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz (FPG) eine Rückkehrentscheidung erlassen. Ebenso wurde gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 18 Monaten befristetes Einreiseverbot für den gesamten Schengenraum erlassen. Weiters wurde gemäß § 55 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise mit 14 Tagen ab Durchsetzbarkeit dieses Bescheides festgelegt. Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirk... mehr lesen...
Norm: FrPolG 2005 §52 Abs1FrPolG 2005 §53 Abs1 EMRK Art8 Abs2 EMRK Art. 8 heute EMRK Art. 8 gültig ab 01.05.2004
Rechtssatz: Bei Erlassung der Rückkehrentscheidung und des Einreiseverbotes wurde bereits der Aufenthalt des Beschwerdeführers im Bundesgebiet seit dem Jahr 2002 sowie die erworb... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41 Innere Angelenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: FrPolG 2005 §9 Abs1aFrPolG 2005 §52 Abs1FrPolG 2005 §52 Abs2FrPolG 2005 §55 Abs1FrPolG 2005 §55 Abs2FrPolG 2005 §61 Abs1 EMRK Art8 Abs2 EMRK Art. 8 heute EMRK Art. 8 gültig ab 01.05.2004 ... mehr lesen...