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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet und die Eltern der Drittbeschwerdeführerin und des Viertbeschwerdeführers (im Folgenden: BF1 bis BF4), welche allesamt über die ägyptische Staatsangehörigkeit verfügen. 2. Der BF1 reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am 19.11.2015 einen (ersten) Antrag auf intern... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet und die Eltern der Drittbeschwerdeführerin und des Viertbeschwerdeführers (im Folgenden: BF1 bis BF4), welche allesamt über die ägyptische Staatsangehörigkeit verfügen. 2. Der BF1 reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am 19.11.2015 einen (ersten) Antrag auf intern... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet und die Eltern der Drittbeschwerdeführerin und des Viertbeschwerdeführers (im Folgenden: BF1 bis BF4), welche allesamt über die ägyptische Staatsangehörigkeit verfügen. 2. Der BF1 reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am 19.11.2015 einen (ersten) Antrag auf intern... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet und die Eltern der Drittbeschwerdeführerin und des Viertbeschwerdeführers (im Folgenden: BF1 bis BF4), welche allesamt über die ägyptische Staatsangehörigkeit verfügen. 2. Der BF1 reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am 19.11.2015 einen (ersten) Antrag auf intern... mehr lesen...
, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Di... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführer vom 05.09.2022 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 22 Abs. 7 Dublin III-VO Italien zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG 2005 wurde die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführer vom 05.09.2022 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 22 Abs. 7 Dublin III-VO Italien zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG 2005 wurde die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführer vom 05.09.2022 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 22 Abs. 7 Dublin III-VO Italien zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG 2005 wurde die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführer vom 05.09.2022 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 22 Abs. 7 Dublin III-VO Italien zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG 2005 wurde die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Verfahren von XXXX (Erstbeschwerdeführer), seiner Ehefrau XXXX (Zweitbeschwerdeführerin) und ihrer gemeinsamen minderjährigen Tochter XXXX (Drittbeschwerdeführerin), alle Staatsangehörige von Tunesien, sind gemeinsam als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG 2005 zu führen. Die Verfahren von römisch 40 (Erstbeschwerdeführer), seiner Ehefrau römisch 40 (Zweitbeschwerdeführe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Verfahren von XXXX (Erstbeschwerdeführer), seiner Ehefrau XXXX (Zweitbeschwerdeführerin) und ihrer gemeinsamen minderjährigen Tochter XXXX (Drittbeschwerdeführerin), alle Staatsangehörige von Tunesien, sind gemeinsam als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG 2005 zu führen. Die Verfahren von römisch 40 (Erstbeschwerdeführer), seiner Ehefrau römisch 40 (Zweitbeschwerdeführe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Verfahren von XXXX (Erstbeschwerdeführer), seiner Ehefrau XXXX (Zweitbeschwerdeführerin) und ihrer gemeinsamen minderjährigen Tochter XXXX (Drittbeschwerdeführerin), alle Staatsangehörige von Tunesien, sind gemeinsam als Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG 2005 zu führen. Die Verfahren von römisch 40 (Erstbeschwerdeführer), seiner Ehefrau römisch 40 (Zweitbeschwerdeführe... mehr lesen...