Norm: MSchG §10UWG §9 B2
Rechtssatz: Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hängt insbesondere vom Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt und dem Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen und dem Grad der Gleichartigkeit zwischen den damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen ab. Die für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Markeneingriffen aufgestellten Grundsätze gelten auch für die Beurteilung der Verwendung ä... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Zeichen "kunstNET" und "kunstnetz.at" sind verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 39/02t Entscheidungstext OGH 13.03.2002 4 Ob 39/02t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116232 Dokumentnummer JJR_20020313_OGH0002_0040OB00039_02T0000_002 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AUWG §9 B4
Rechtssatz: Das aus den englischen Wörtern "on" und "law" neu gebildete Kunstwort "onlaw" ist eine eigenständige Wortschöpfung und kein rein beschreibendes Zeichen. Entscheidungstexte 4 Ob 226/01s Entscheidungstext OGH 16.10.2001 4 Ob 226/01s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS01... mehr lesen...
Norm: ABGB §43UWG §9
Rechtssatz: Das Interesse, unter einem Firmenschlagwort in Verbindung mit der Top Level Domain ".at" im Internet auffindbar zu sein, ist nicht selbständig geschützt. Nur wer (zB) in seinem Namensrecht oder Firmenrecht verletzt ist, hat Anspruch darauf, dass ein diese Rechte verletzender Gebrauch unterbleibt, so dass die Domain von ihm genutzt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Die Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Umfassende Beurteilung bedeutet, dass auf die Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren Bedacht zu nehmen ist. So kann ein geringer Grad der Gleichartigkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt. Die Beu... mehr lesen...