Begründung: Der Privatankläger DI W***** M***** brachte am 18.12.2007 einen Strafantrag gegen M***** E***** wegen der Vergehen „der unbefugten Vervielfältigung, Verbreitung und Vorführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes der bildenden Kunst (Baukunst) gemäß §§ 91 Abs 1, 86 Abs 1 Z 1, 15, 16 und 18 UrhG" sowie „der wissentlichen Irreführung im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gemäß § 4 UWG" ein (ON 17). Gerafft dargestellt soll demnach M***** E***** als G... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1 UWG §1 UWG §2 UWG §3 StPO §485 Abs1 Z3 StPO §71 Abs4 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat der Erst- und der Zweitbeklagten mit einstweiliger Verfügung verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs (a) in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, anzukündigen, dass sie Verbrauchern neben Waren und Leistungen, und zwar insbesondere neben Kinoeintrittskarten, unentgeltliche Sachzugaben, und zwar insbesondere einen Gastronomiegutschein im Wert von 2,50 EUR... mehr lesen...
Norm: UWG §3 C2 UWG § 3 heute UWG § 3 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 3 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
Rechtssatz:
Für Domain-Namen besteht kein sondergesetzliches Täuschungsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin der periodischen Druckschriften "N*****" und "K*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "D*****". In der Nummer 48 des Jahrganges 1989 der Zeitschrift "D*****" vom 30. November 1989 kündigte die Beklagte auf der Titelseite neben einer von Erich Sokol stammenden Karikatur folgendes an: "Österreichs Starkarikaturist Erich Sokol malt ab der nächsten Ausgabe die politische Karikatur der W... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". Die Zweitklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung". Die Drittklägerin ist mit der Inseratenaquisition für die genannten Tageszeitungen beauftragt. Die Viertklägerin ist Medieninhaberin der Programmzeitschrift "F*****woche", die den Freitagausgaben der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung" beigelegt wird. Die Fünftklägerin ist Medieninhaberin der periodischen Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Österreichische Lotto Toto Gesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz: Lotto-Gesellschaft) warb in der am 22.11.1990 ausgegebenen Nr. 47 der Zeitschrift "D*****", deren Medieninhaberin und Verlegerin die Beklagte ist, für das Lottospiel nach einem Systemplan mit einer sogenannten "Flappe", die als Umschlag außen an die Zeitschrift angeheftet wurde und die erste Umschlagseite zu etwa einem Drittel und die letzte Seite zu etwa einem Viertel abdeckte. Dieselbe Nummer der ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Nummern 41 und 43 des Jahrganges 1990 dieser Zeitschrift erschienen mit einem angehefteten, rund 3/4 der ersten Seite und einen Teil der letzten Seite abdeckenden farbigen Umschlag ("Flappe"), auf welchem unter der in die Augen springenden Überschrift "Dieses Haus schenken wir Ihnen" sowie "Und dazu S 100.000,-- in bar für ein Grundstück" ein Holzhaus im Grünen abgebildet war. Am linken... mehr lesen...
Norm: UWG §3 UWG § 3 heute UWG § 3 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 3 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
Rechtssatz:
Die bloße Annahme eines wettbewerbswidrigen Inserates ist kein s... mehr lesen...
Norm: UWG §3 UWG § 3 heute UWG § 3 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 3 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
Rechtssatz:
Die Klage im Sinne des § 3 UWG kann nur von einem Mitbewerber de... mehr lesen...
Norm: UWG §3 UWG § 3 heute UWG § 3 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 3 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
Rechtssatz:
§ 3 UWG enthält eine Sonderregelung der aktiven wie der passive... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Medieninhaberin (Verlegerin) einer Fachzeitschrift für den Elektrohandel und das Gewerbe mit dem Titel "E & W". Im Verlag der Erstbeklagten erscheint die Fachzeitschrift "ERH-Elektro Radio Handel". Die Zweitbeklagte organisiert Fachausstellungen, insbesondere eine Fachmesse für Installations- und Elektrotechnik unter der Bezeichnung "IET". Der Drittbeklagte ist Angestellter der Zweitbeklagten. In den Nummern 1 bis 2, 4 und 5/1988 der Zeitschr... mehr lesen...
Norm: UWG §3 UWG § 3 heute UWG § 3 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 3 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
Rechtssatz:
Eine Werbeangentur nimmt an der Werbeankündigung unmittelbar teil... mehr lesen...
Norm: UWG §3 UWG § 3 heute UWG § 3 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 3 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
Rechtssatz: § 3 UWG beschränkt hinsichtlich des Unterlassungsanspruches nach ... mehr lesen...