Norm: UWG §1 D1aUWG §28a
Rechtssatz: Um unseriösen Geschäftspraktiken auch mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts wirksam begegnen zu können, bedarf es bei Beurteilung der Irreführungseignung im Zusammenhang mit § 28a UWG eines strengen Maßstabs. Unlauter handelt, wer im Zusammenhang mit der Anbahnung einer neuen Geschäftsbeziehung unter Verwendung von Zahlscheinen oder ähnlichen Drucksorten wirbt, ohne in einer jeden Zweifel ausschließenden Wei... mehr lesen...
Norm: UWG §28a
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 28a UWG ist nicht erfüllt, wenn für den durchschnittlich aufmerksamen Adressaten (Unternehmer bzw Unternehmensleiter) klar der Angebotscharakter des Schreibens erkennbar ist. Entscheidungstexte 4 Ob 303/02s Entscheidungstext OGH 25.03.2003 4 Ob 303/02s 4 Ob 45/11p Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1eUWG §28a
Rechtssatz: Indem der Beklagte die festgestelltermaßen "irrtümlichen Vertragsabschlüsse" durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 1/02d Entscheidungstext OGH 13.03.2002 4 Ob 1/0... mehr lesen...