Begründung: Die Erstbeklagte vertreibt Kupferarmbänder und Bettmatten mit eingewebten Kupferfäden; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Auf den Seiten 32 und 33 der Zeitschrift "Die ganze Woche" vom 25. September 1986 sowie auf den Seiten 20 und 21 der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 13. Oktober 1986 waren Inserate der Erstbeklagten eingeschaltet, mit denen für Kupferbettmatten geworben wurde. Dabei berief sich die Erstbeklagte unter der Überschrift "Erdstra... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund seiner Patentanmeldung vom 15. Februar 1979 wurde dem Beklagte vom Österreichischen Patentamt das Patent Nr. 360.229 für den Patentgegenstand "Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung schiffchenförmiger Holzflickenstücke zur Ausfüllung von Holzfehlerstellen" erteilt (Beginn der Patentdauer: 15. Mai 1980). Die Idee, schadhafte Holzstellen durch Dübel auszubessern, war schon vor dem Zweiten Weltkrieg bekannt. Im Jahr 1951 gehörte es zum Stand der Technik, die ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs2 Satz1UWG §1 EUWG §2 C2aUWG §28a
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist ein durchschnittlicher Maßstab anzulegen, entscheidend kann immer nur jene Bedeutung der Angabe sein, die sich beim flüchtigen Lesen ergibt, hiebei kommt es immer auf den Gesamteindruck der Mitteilung an. Entscheidungstexte 4 Ob 318/73 Entscheidungstext OGH 26.06.1973 4 Ob 318/73... mehr lesen...