Norm: UWG §2 Abs1 Z2 A2
Rechtssatz: Stützt sich ein Unterlassungsbegehren auf § 2 Abs 1 Z 2 UWG und auf die Behauptung, dass sich das beworbene Produkt irreführend an ein anderes Produkt anlehne, setzt das eine Bekanntheit des anderen Produkts in den umworbenen Verkehrskreisen voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 199/19x Entscheidungstext OGH 28.01.2020 4 Ob 199/19x ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt Beide Streitteile betreiben Reisebüros; sie organisieren und vermitteln Schulschikurse oder Winterurlaube von Schülergruppen aus dem Vereinigten Königreich in Österreich. In der englischsprachigen Verkaufsbroschüre der Beklagten waren bestimmte Unterkünfte durch auffällige „exklusive“-Zeichen gekennzeichnet. Nach den Erläuterungen bedeutete die Bezeichnung eines bestimmten Hotels als „exklusiv“, dass dieses Hotel in einem fixen Vertragsverhältnis zur Bek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei X***** KG, *****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die mit ihrem Lebensmittelunternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 60 Mio EUR in Österreich erzielt, produziert und vertreibt ua seit etwa fünf Jahren das Produkt „Waldbeeren Fruchtschnitte“. Dabei handelt es sich um einen rechteckigen, rotbraunen Riegel mit einem Gewicht von 40 g, der auf der Ober- und Unterseite jeweils von einer Oblate bedeckt ist. Bricht man den Riegel auseinander, entfaltet sich (leichter) Waldbeerenduft. Die Verpackung (ca... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs1 Z2 A2UWG §2 Abs1 Z2 C2UWG §2 Abs1 Z2 D3
Rechtssatz: Zu den wesentlichen Merkmalen eines Produkts, die im Fall unrichtiger Angaben oder sonstiger Täuschungseignung den Tatbestand der irreführenden Geschäftspraktik (§ 2 Abs 1 Z 2 UWG) erfüllen können, zählt auch dessen Zusammensetzung. Zu den Informationen über die Zusammensetzung zählen nicht nur Angaben zur Zusammensetzung einer Ware, wie zB das Zutatenverzeichnis, sondern auc... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs1 Z2 A2UWG §2 Abs1 Z2 C2UWG §2 Abs1 Z2 D3
Rechtssatz: Zu den wesentlichen Merkmalen eines Produkts, die im Fall unrichtiger Angaben oder sonstiger Täuschungseignung den Tatbestand der irreführenden Geschäftspraktik (§ 2 Abs 1 Z 2 UWG) erfüllen können, zählt auch dessen Zusammensetzung. Zu den Informationen über die Zusammensetzung zählen nicht nur Angaben zur Zusammensetzung einer Ware, wie zB das Zutatenverzeichnis, sondern auc... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Fenster jeweils mit der Bezeichnung „A*****-Fenster“. Die Klägerin begehrte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, den Beklagten zu verbieten, die von ihnen angebotenen und vertriebenen - nicht von der Klägerin stammenden - „A*****“-Fenster wahrheitswidrig als Spitzenprodukte auf dem österreichischen Markt zu bezeichnen und insbesondere über diese Fenster zu behaupten: „Top-Qualität“; „Ein Produkt von höchster Qualität“; „Immer am neueste... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der österreichweit erscheinenden Tageszeitungen „Kr*****“ und „Ku*****“ und besorgt deren Produktion, Vermarktung und Vertrieb. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Ö*****“. Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin des Internetportals dieser Zeitung. Die Streitteile sind Mitglieder des Vereins „Österreichische Gesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern/Österreichische Auflagenkont... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin einer österreichweit erscheinenden Tageszeitung. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin einer weiteren österreichweit erscheinenden Tageszeitung, die Zweitbeklagte deren Verlegerin und Eigentümerin des Druckwerks. Mit der Ausgabe vom 18. November 2007 starteten die Beklagten die jährlich abgehaltene Wahl zum Fußballer des Jahres. Für die Teilnahme an dieser Wahl benötigte man Stimmzettel, die der Zeitung zu entnehmen waren. Darauf wurde auc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine nach § 14 UWG klagebefugte Körperschaft. Die Erstbeklagte ist eine Bank mit Sitz in Wien, die Zweitbeklagte vertreibt als 100%ige Tochter der Erstbeklagten deren Produkte. Die Parteien streiten über die Werbung der Beklagten für Anlagen in Anteilsscheinen der „M***** E***** Limited" (in der Folge „ME*****" oder „Gesellschaft"). Dabei handelt es sich um eine 1997 nach dem Recht von Jersey gegründete Gesellschaft, deren Geschäftsgegenstand hauptsäch... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verbot den Beklagten, für ihre zahnärztliche Ordination die Bezeichnung „Zentrum" allein und/oder in Verbindung mit weiteren Begriffen, etwa „Zentrum für Implantologie und Parodontologie" und/oder die Bezeichnung „Zentrum" in abgekürzter Form, etwa ZIP, zu verwenden. Dies sei irreführend, weil der Verkehr bei einer mit "Zentrum für ..." bezeichneten zahnärztlichen Ordination ungeachtet der Spezialisierung des Erstbeklagten eine Mehrzahl an spezialisiert... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs4 Z3 D1aUWG §2 Abs1 A1UWG §2 A2
Rechtssatz: Eine Geschäftspraxis ist irreführend, wenn ihre Anwendung das Ziel hat, die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen, und sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer in Bezug auf das Produkt derartig zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 D1aUWG §2 Abs1 A4UWG §9a Abs1
Rechtssatz: Das Angebot, es werde beim Erwerb einer vom Kunden aus dem Gesamtsortiment des Verkäufers beliebig auszuwählenden Kombination an einzeln ausgepreisten Waren die billigste gratis abgegeben (Beispiel: „Nimm drei, zahl zwei"), ist nicht als Ankündigung einer Zugabe im Sinn des § 9a Abs1 UWG, sondern als Koppelungsangebot (Abgabe mehrerer Waren zu einem Gesamtpreis) zu qualifizieren. Ein s... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 Abs1 Z2 D1UWG §2a Abs1
Rechtssatz: Seit der UWG-Novelle 2007 wird vergleichende Werbung - wie auch Werbung mit einer Spitzenstellung - am Tatbestand des § 2 Abs1 Z 2 UWG (irreführende Geschäftspraktik in Form einer unrichtigen Angabe über die wesentlichen Merkmale des Produkts) gemessen. Sie ist gemäß §2a Abs 1 UWG idgF zulässig, wenn sie nicht gegen § 2 UWG idgF verstößt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 Abs1 Z2 D1UWG §2a Abs1
Rechtssatz: Seit der UWG-Novelle 2007 wird vergleichende Werbung - wie auch Werbung mit einer Spitzenstellung - am Tatbestand des § 2 Abs1 Z 2 UWG (irreführende Geschäftspraktik in Form einer unrichtigen Angabe über die wesentlichen Merkmale des Produkts) gemessen. Sie ist gemäß §2a Abs 1 UWG idgF zulässig, wenn sie nicht gegen § 2 UWG idgF verstößt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 Abs1 Z2 D1
Rechtssatz: Werbung mit einer Spitzenstellung ist nach der UWG-Novelle 2007 am Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 2 UWG (irreführende Geschäftspraktik in Form einer unrichtigen Angabe über die wesentlichen Merkmale des Produkts) zu prüfen. Entscheidungstexte 4 Ob 245/07v Entscheidungstext OGH 08.04.2008 4 Ob 245/07v ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 Abs1 Z2 D1
Rechtssatz: Werbung mit einer Spitzenstellung ist nach der UWG-Novelle 2007 am Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 2 UWG (irreführende Geschäftspraktik in Form einer unrichtigen Angabe über die wesentlichen Merkmale des Produkts) zu prüfen. Entscheidungstexte 4 Ob 245/07v Entscheidungstext OGH 08.04.2008 4 Ob 245/07v ... mehr lesen...