Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Die Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland. In einem Wiener Bezirksblatt warb sie 2006 für „Arzneimittel aus Deutschland aus der Apotheke. 15 % Rabatt auf rezeptfreie Arzneimittel." Dazu gab sie ihre Telefon- und Faxnummer sowie ihre E-... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Der Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland sowie einen Arzneimittelversand. Zumindest im Zeitraum zwischen 29. 4. und 4. 8. 2005 bot er über eine eigens für den österreichischen Markt erstellte Website mit der Adresse www.apotheke-wien.at grenzüberschreit... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2AMG §11 Abs1 Z2 AAMG §7 Abs1 Z2 BAMG §53AMG §59 Abs9ArzneiwareneinfuhrG 2002 §5 Abs2EG Amsterdam Art28EGV Maastricht Art30
Rechtssatz: Eine in Österreich nicht rezeptpflichtige Arzneispezialität darf im Inland in üblichen, dem persönlichen Bedarf von Empfängern entsprechenden Mengen im Weg des grenzüberschreitenden Versandhandels aus dem EWR vertrieben werden, wenn sie dort in Verkehr gebracht werden darf und nicht rezeptpflichti... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2AMG §11 Abs1 Z2 AAMG §7 Abs1 Z2 BAMG §53AMG §59 Abs9ArzneiwareneinfuhrG 2002 §5 Abs2EG Amsterdam Art28EGV Maastricht Art30
Rechtssatz: Eine in Österreich nicht rezeptpflichtige Arzneispezialität darf im Inland in üblichen, dem persönlichen Bedarf von Empfängern entsprechenden Mengen im Weg des grenzüberschreitenden Versandhandels aus dem EWR vertrieben werden, wenn sie dort in Verkehr gebracht werden darf und nicht rezeptpflichti... mehr lesen...
Norm: AMG §1 Abs5AMG §11 Abs1AMG §12 Abs2ASVG §136 Abs1B-KUVG §64 Abs1BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Die Zulassung von Arzneispezialitäten hat zwar durch einen rechtsgestaltenden Bescheid zu erfolgen. Aus § 12 Abs 2 AMG, in welchem ausdrücklich der Fall eines Antrages auf Kostenübernahme einer in Österreich nicht zugelassenen Arzneispezialität bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger vorgesehen wurde, ist aber zwingend abzul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Linz vom 5. August 1985, 7 Cg 209/85-3, wurde den klagenden Parteien aufgetragen, es sofort zu unterlassen, rechtswidrig Arzneimittel, deren Abgabe Apotheken vorbehalten ist, insbesondere die Teemischung "Kräutertee 73, Original Pfarrer Weidinger's Kräutertee zur Gesunderhaltung der Hüftnerven", in der Art eines solchen Arzneimittels an Letztverbraucher abzugeben. Die beklagte Partei behauptete als betreibende Pa... mehr lesen...
Norm: AMG §1AMG §11 Abs1EO §7 BdIIIB
Rechtssatz: Wurde im Exekutionstitel die Abgabe von Arzneimitteln verboten, deren Abgabe Apotheken vorbehalten ist (wobei im Titel beispielsweise ein auch für Apotheken nicht zugelassenes Arzneimittel angeführt war), so stellt auch der Verkauf von Arzneispezialitäten, die bisher nicht im Sinne des § 11 Abs 1 AMG zugelassen sind (und daher auch von Apotheken nicht verkauft werden dürfen), einen Verstoß gegen ... mehr lesen...